ÖSTERREICHISCHER

GEMEINDEBUND

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Bundesministerium für

Wirtschaft und Arbeit

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1010 Wien

 

Per E-Mail: post@III9a.bmwa.gv.at; begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Wien, am 2. November 2007

Zl. B-026 /021107/NE

 

 

 

GZ: BMWA-462.201/0004-III/9a/2007

 

Betr.: BG, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz,
das Einkommensteuergesetz 1988,
das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das ORF-Gesetz geändert werden

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich nachträglich folgende Stellungnahme zum oben genannten Gesetzesentwurf abzugeben.

 

Trotz des Ablaufes der Stellungnahmefrist möchten wir dazu anmerken, dass dieser keine finanziellen Auswirkungen des genannten Vorhabens auf die Gebietskörperschaften erwähnt, obwohl dies nach eingehenderer Prüfung der Fall ist. Deshalb ist es aus Sicht des Österreichischen Gemeindebundes legitim, auf diese Auswirkungen auch nach Ablauf der genannten Frist hinzuweisen.

 

Mit der beabsichtigten Änderung des betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes, des Einkommensteuergesetzes 1988, des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes und des ORF-Gesetzes sollen künftig auch alle freien Dienstnehmer sowie die selbständig Tätigen und Unternehmer in das Regime des betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes einbezogen werden und demnach – wie die unselbständig tätigen Dienstnehmer – Ansprüche aus einer Mitarbeitervorsorgekasse lukrieren. Dabei unterliegen die Einkünfte aus der Mitarbeitervorsorgekasse bekannterweise dem ermäßigten 6 %igen Steuersatz.


Diese neu geplante Selbständigenvorsorge sollte nach Ansicht des Vorarlberger Gemeindeverbandes dringend zum Anlass genommen werden, auch Entschädigungen, die an Mandatsträger in den Gemeinden zur Auszahlung gelangen, mit in die "Abfertigungsregelung" einzubeziehen. Was für einen freien Mitarbeiter beim ORF, für einen Rechtsanwalt, einen Notar, Ziviltechniker oder einen selbständigen Unternehmer gelten soll, muss auch für einen Bürgermeister, Gemeinderat oder Gemeindevertreter Gültigkeit haben. Gerade vor dem Hintergrund erheblicher Nachteile bei der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Gemeindefunktionären wäre die Miteinbeziehung dieses Personenkreises in das Regime der Mitarbeitervorsorgekasse ein Schritt in die richtige Richtung und damit unbedingt einzufordern.

 

Was dem ausgesandten Gesetzesentwurf fehlt, ist wie gesagt eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen des geplanten Vorhabens. Da die Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse als Betriebsausgaben abzugsfähig sein sollen, ist mit nicht unbedeutenden Steuerausfällen zu rechnen. In den erläuternden Bemerkungen ist die Rede von einem Aufkommensausfall im Rahmen des Bundesbudgets von ca. 70 Mio € jährlich. Je nachdem, ob mit dieser Summe der gesamte Steuerausfall oder nur der Anteil des Bundes gemeint ist, haben die Gemeinden bundesweit mit einem Steuerausfall von ca. 8 Mio € jährlich zu rechnen.

 

Für den Österreichischen Gemeindebund stellt diese eine weitere Maßnahme des grauen Finanzausgleiches dar, die in dieser Form nicht akzeptiert wird. Deshalb wird der vorliegende Gesetzesentwurf in der bestehenden Form aus kommunaler Sicht abgelehnt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer