Textfeld: An das 
Bundesministerium für Wirtschaft 
und Arbeit, Abteilung II/1
Stubenring 1
1011 Wien

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

 

Schauflergasse 6

1014 Wien

Tel. 01/53441-8580

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Dr. Peter Kaluza

DW: 8582

p.kaluza@lk-oe.at

GZ: V/2-102007/A-114

 

 

 


A b s c h r i f t

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Abeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Abeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden

GZ: BMWA-433.001/0054-II/1/2007

                                                                                                                Wien, 18. Oktober 2007

 

 

Die Landwirtschaftskammer Österreich gestattet sich, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu dem im Betreff genannten Entwurf folgende Stellung zu übermitteln:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf soll dem Vorhaben des Regierungsprogrammes für die XXIII. Gesetzgebungsperiode Rechnung getragen werden, selbständig Erwerbstätige in die Arbeitslosenversicherung im Rahmen eines Optionenmodells einzubeziehen. Dies soll nach dem Entwurf durch die automatische Einbeziehung aller selbständig Erwerbstätigen erfolgen, die in der Folge die Möglichkeit haben, ihren Austritt zu erklären (so genanntes Opting-out-Modell).

 

Diese Vorgangsweise erscheint jedoch – zumindest für den Bereich der Versicherten nach dem BSVG – keineswegs zweckmäßig:

 

Aufgrund der Beitragsbelastung, der langfristigen Bindungswirkung einer solchen Entscheidung oder auch der Sanktionierung einer freiwilligen Beendigung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist zu erwarten, dass nur ein geringer Anteil der BSVG-Versicherten an diesem System teilnehmen wird. Da durch die obligatorische Einbeziehung aber alle in Frage kommenden Personen informiert und beraten werden müssen und die entsprechenden Willenserklärungen einer großen Mehrheit dieser Personen entgegengenommen werden müssen, erscheint ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand unausweichlich.

 

Berücksichtigt werden sollte ferner, dass zeitgleich die gesetzlichen Maßnahmen zur Einführung einer Selbständigen-Vorsorge begutachtet werden. In diesem Fall aber soll ein so genanntes Opting-in-Modell zur Anwendung kommen, wonach also nur jene Personen, die an der Maßnahme teilnehmen wollen, eine entsprechende Erklärung abzugeben haben. Die zeitgleiche Einführung von zwei Systemen mit jeweils gegenläufigen Verfahrensschritten würde die Beratung wesentlich erschweren und birgt die Gefahr unbeabsichtigter Rechtshandlungen durch Normunterworfene in sich. Derartige Fehler würden aufgrund der langen Bindungswirkung in beiden Fällen umso schwerer wiegen.

 

Die Landwirtschaftskammer Österreich fordert daher nachdrücklich, die geplante Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung analog zur Selbständigen-Vorsorge in Form eines Opting-in-Modelles durchzuführen.

 

 

Wunschgemäß wird diese Stellungnahme in elektronischer Form dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

gez. Gerhard Wlodkowski                                                   gez. August Astl

Präsident der                                                                       Generalsekretär der

Landwirtschaftskammer Österreich                                    Landwirtschaftskammer Österreich