AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

 

 

 

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

An das

Bundesministerium für Justiz

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1070  Wien

 

 

 

 

 

Beilagen

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In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr

 

 

LAD1-VD-14931/002-2007

 

 

 

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

 

 

 

 

 

(0 27 42) 9005

 

-

Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

BMJ-L590.005/0001-II 3/2007

Dr. Wolfgang Koizar

12197

23. Oktober 2007

 

 

 

Betrifft

Strafprozessreformbegleitgesetz II

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 23. Oktober 2007 beschlossen, dass gegen den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Auslieferungs- und Rechtshilfege­setz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Mediengesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Mili­tärstrafgesetz, das Pornographiegesetz, das Strafregistergesetz, das Tilgungsgesetz, das Bundesgesetz über die Amtshilfe der Sozialversicherungsträger für die Sicherheitsbehör­den, das Sozialbetrugsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Grundrechtsbeschwer­degesetz, das OGH-Gesetz und das Geschworenen- und Schöffengesetz geändert wer­den (Strafprozessreformbegleitgesetz II), keine Einwendungen erhoben werden.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

2.   An das  Präsidium des Bundesrates,

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1.   An das  Präsidium des Nationalrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann