Bundesministerium
für Gesundheit, Jugend und Familie
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Wien, 17.10.07
ba/rad
stellungnahme zu div gesetzen
Betrifft: GZ 96100/0009-I/B/9/2007
Bundesgesetz mit dem das ASVG, GSVG, BSVG,
B-KUVG, AlVG, SUG, HVG, KOVG und das FLAG geändert werden
Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der KOBV-Österreich erlaubt sich, zu dem o.g. Entwurf nachstehende Stellungnahme zu erstatten, die auch im elektronischen Weg an das Bundesministerium und an das Präsidium des Nationalrates übermittelt wird.
zu Art 1, Ziff. 5:
Die Summe der zu bezahlenden Rezeptgebühren stellt für chronisch kranke und behinderte Menschen eine starke finanzielle Belastung dar, und ist die sozialere Gestaltung des Selbstbehaltewesens in der Krankenversicherung eine langjährige wichtige Forderung des KOBV-Österreich. Die nunmehr vorgesehene Deckelung der Kosten für Rezeptgebühren mit 2 % des jährlichen Nettoeinkommens wird somit ausdrücklich begrüßt. Bei der Administration sollte darauf Bedacht genommen werden, dass die Feststellung der Erreichung der Obergrenze möglichst zeitnahe und für den Versicherten rasch wirksam erfolgen sollte, um eine spürbare finanzielle Entlastung der Betroffenen zu erzielen. Das in den Erläuterungen enthaltene Ziel einer monatlichen anstelle einer jährlichen Betrachtung ist jedenfalls zu bevorzugen.
Der KOBV-Österreich ersucht um Berücksichtigung seiner Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
f.d.
Der Präsident: Die Generalsekretärin:
Mag. M. Svoboda Dr. Regina Baumgartl