Zum übermittelten Gesetzentwurf wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Zu Art. 1:
Allgemeines:
Der Entwurf zielt ausschließlich auf den CO2-Ausstoß ab, der direkt mit dem Verbrauch korrespondiert. Es sollte jedoch eine Betrachtung der Gesamtbilanz der emittierten Schadstoffe erfolgen.
Pkw mit Dieselmotor weisen signifikant höhere NOx-Emissionen (zirka Faktor zehn) als Fahrzeuge mit modernem Benzinmotor auf (vgl. ao. Prof. Dr. Ernst Pucher, Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau TU Wien, Statuserhebung Salzburg Stickstoffdioxid [NO2]). Betrachtet man die Gesamtbilanz, so müsste daher in Bezug auf die Normverbrauchsabgabe eine Differenzierung zwischen Diesel-Pkw und Benzin-Pkw erfolgen. Dies wäre auch deshalb erforderlich, da Benzin-Pkw einen höheren Treibstoffverbrauch als Diesel-Pkw aufweisen und somit in der CO2-Bilanz schlechter als Diesel-Pkw abschneiden, insgesamt aber umweltfreundlicher sind. Zudem zeigen aktuelle Untersuchungen, dass die Direktemission von NO2 bei neuen Diesel-Pkw deutlich zugenommen hat.
Die straßennahen Messstellen im Inntal weisen eine Überschreitung des zulässigen Jahresmittelwertes bei NO2 aus.
Zu Z. 1:
§ 6a Abs. 1 Z. 4 sieht eine Verringerung der Steuerschuld für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor unabhängig vom Abgasverhalten vor. Es wird angeregt, die Wortfolge „unabhängig vom Abgasverhalten gemäß Z 1 bis 3“ zu streichen, da sehr stark motorisierte Fahrzeuge mit Hybridantrieb in bestimmten Fahrzyklen (Bergfahrten, Fahrbewegungen mit hohen Geschwindigkeiten – Autobahnverkehr) ausschließlich mit Diesel oder Benzin betrieben werden und hier die Emissionen über 160 g/km liegen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet.
Für die Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor