Amt der Tiroler Landesregierung

 

 

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Verfassungsdienst

 

 

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Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz und das Mineralölsteuergesetz 1995 geändert werden (Ökologisierungsgesetz 2007); Stellungnahme

Geschäftszahl

Innsbruck,

Präs.II-282/92
07.11.2007

 

 

Zu GZ. BMF-010000/0067-VI/1/2007 vom 19. Oktober 2007

Zum übermittelten Gesetzentwurf wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Zu Art. 1:

Allgemeines:

Der Entwurf zielt ausschließlich auf den CO2-Ausstoß ab, der direkt mit dem Verbrauch korrespondiert. Es sollte jedoch eine Betrachtung der Gesamtbilanz der emittierten Schadstoffe erfolgen.

Pkw mit Dieselmotor weisen signifikant höhere NOx-Emissionen (zirka Faktor zehn) als Fahrzeuge mit modernem Benzinmotor auf (vgl. ao. Prof. Dr. Ernst Pucher, Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau TU Wien, Statuserhebung Salzburg Stickstoffdioxid [NO2]). Betrachtet man die Gesamt­bilanz, so müsste daher in Bezug auf die Normverbrauchsabgabe eine Differenzierung zwischen Diesel-Pkw und Benzin-Pkw erfolgen. Dies wäre auch deshalb erforderlich, da Benzin-Pkw einen höheren Treib­stoffverbrauch als Diesel-Pkw aufweisen und somit in der CO2-Bilanz schlechter als Diesel-Pkw abschnei­den, insgesamt aber umweltfreundlicher sind. Zudem zeigen aktuelle Untersuchungen, dass die Direkt­emission von NO2 bei neuen Diesel-Pkw deutlich zugenommen hat.

 

 

Die straßennahen Messstellen im Inntal weisen eine Überschreitung des zulässigen Jahresmittelwertes bei NO2 aus.

 

Zu Z. 1:

§ 6a Abs. 1 Z. 4 sieht eine Verringerung der Steuerschuld für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem An­triebsmotor unabhängig vom Abgasverhalten vor. Es wird angeregt, die Wortfolge „unabhängig vom Ab­gasverhalten gemäß Z 1 bis 3“ zu streichen, da sehr stark motorisierte Fahrzeuge mit Hybridantrieb in bestimmten Fahrzyklen (Bergfahrten, Fahrbewegungen mit hohen Geschwindigkeiten – Autobahnverkehr) ausschließlich mit Diesel oder Benzin betrieben werden und hier die Emissionen über 160 g/km liegen.

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet.

 

 

 

Für die Landesregierung:

 

 

Dr. Liener
Landesamtsdirektor