Textfeld: 9021 Klagenfurt, Wulfengasse 13 w DVR 0062413 w Internet: www.ktn.gv.atAmt der Kärntner Landesregierung

 

 

 

Abteilung 2V - Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

 November 2007

 

 

 

Zahl:

 

-2V-BG-5175/4-2007

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

 

Entwurf einer 12. FSG-Novelle und einer StVO Novelle; Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Dr. Glantschnig

 

 

Telefon:

 

05 0 536 – 30201

 

 

Fax:

 

05 0 536 – 30200

 

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

st4@bmvit.gv.at

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

 

Zu den mit Schreiben vom 22. 10. 2007, GZ BMVIT-170.706/0007-II/ST4/2007 zur Stellungnahme übermittelten Entwürfen einer 12. FSG-Novelle sowie einer Novelle zur Straßenverkehrsordnung nimmt das Amt der Kärntner Landesregierung wie folgt Stellung:

 

Zu Z 1 der 12. FSG-Novelle (§ 7 Abs. 3) wird bemerkt, dass die Verknüpfung eines 0,5 Promilledeliktes mit anderen Vormerkdelikten, insbesondere die vorgesehene Entziehung der Lenkberechtigung für die Dauer von einem Monat, wenn im Fall einer zweiten Vormerkung zumindest eines ein 0,5 Promilledelikt war, wird abgelehnt, da eine solche Vorgangsweise nicht dazu dient, die Einsicht des Betroffenen hinsichtlich der Verwerflichkeit von Alkoholdelikten zu schärfen. Dies soll aber offenbar der Zweck der Änderung des Vormerksystems hinsichtlich der Begehung von Alkoholdelikten sein.

 

Zu Z 7. der 12. FSG-Novelle (§ 30b Abs. 1 Z 2) wird bemerkt, das davon auszugehen ist, dass bei einer erstmaligen Begehung eines 0,5 Promilledelikt keineswegs davon auszugehen ist, dass die betreffende Person  ein Alkoholproblem hat. Es wird daher vorgeschlagen, in solchen Fällen eine spezielle Art der Nachschulung mit weniger als 6 Unterrichtseinheiten vorzusehen.

 

1 Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Glantschnig

FdRdA