Textfeld: Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Stubenring 1
1011 Wien

Eisenstadt, am 27.11.2007

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B266-10049-6-2007

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Führerscheingesetz (12. FSG-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden; Stellungnahme

 

Bezug:   BMVIT-170.706/0007-II/ST4/2007           

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Führerscheingesetz (12. FSG-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Art. I Z 7 und 8:

Alkoholdelikte gehören zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Wenngleich auch bewusstseinsbildende Maßnahmen und verstärkte Kontrollen der bestehenden Regelungen zu einer Verbesserung der Verkehrsstatistik führen können, erscheint es durchaus sinnvoll, auch in diesem Bereich ein Zeichen zu setzen. Bei der erstmaligen Übertretung der 0,5 Promille-Regelung erscheint die Anordnung einer Nachschulung durch einen Verkehrspsychologen allerdings überschießend und nicht angemessen und würde zu einem Systembruch in den Sanktionen führen. Die Umsetzung des Entwurfes würde nämlich dazu führen, dass im 0,5 Promille-Bereich eine Nachschulung durch einen Verkehrspsychologen vorgesehen ist, im 0,8 Promille Bereich jedoch nicht. Im letzteren Bereich wäre zusätzlich die Anordnung einer Coaching-Maßnahme, wie z.B. eines 3-stündigen Besuches einer Organisation, die bei Verkehrsunfällen zur Unterstützung beigerufen wird (zB Rotes Kreuz), als angemessen zu werten.

 

Da die Kostendarstellung mangels nach Bundesländern differenzierender Darstellung der finanziellen Auswirkungen nicht dem § 14 Abs. 3 des Bundeshaus­halts­gesetzes entspricht und Regelungen im Entwurf enthalten sind, die einen Mehraufwand erwarten lassen, wird zunächst eine Präzisierung und Ergänzung der Kostendarstellung verlangt. Im Fall der Realisierung des Entwurfs wird die Abgeltung der dem Land Burgenland entstehenden Mehrkosten durch den Bund gefordert.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 27.11.2007

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller