An das Präsidium des Nationalrates
z.Hd. Frau Präsidentin Mag. Barbara Prammer
Dr.-Karl-Renner-Ring 1-3
1017 Wien
Leoben, am 13.November 2007
Stellungnahme der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Montanuniversität Leoben zum Entwurf einer Novellierung des Studienförderungsgesetztes.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Im Namen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Montanuniversität Leoben zum Entwurf einer Novellierung des Studienförderungsgesetztes erlauben wir uns folgende Stellungnahme abzugeben:
Im vorliegenden Entwurf wird in keinster Art und Weise auf Besonderheiten der Montanuniversität Leoben eingegangen, was eine erhebliche Benachteiligung im speziellen unserer Studierender, im Allgemeinen vieler Studierender technischer Studienrichtungen bedeutet.
Die Situation in Leoben stellt sich folgendermaßen dar: Einem Bachelorstudium von 7 Semestern folgt ein Masterstudium von 3 Semestern, welches eine fundierte Ausbildung in den jeweiligen Fachgebieten sicherstellt. Der von Ihnen vorgelegte Entwurf sieht einen Verlust des Anspruches auf Studienförderung nach 9 Semester Bachelorstudium vor. Die Situation an der Montanuniversität Leoben zeigt jedoch, dass im Zuge des inskribierten Masterstudiums (abgeschlossenes fachspezifisches Bachelorstudium vorausgesetzt) nahezu keine Studienförderung in Anspruch genommen werden muss. Sehrwohl ist eine verlängerte Studiendauer im Bachelorstudium über die zwei zusätzlichen Semester des Anspruches auf Studienförderung hinaus, in vielen Fällen gegeben. Dies liegt sowohl im inhaltlichen Niveau, sowie dem zeitlichen Aufwand eines Studiums an der Montanuniversität Leoben begründet. Daher bittet die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Montanuniversität Leoben um eine Sonderregelung für Leoben, welche es unseren Studierenden erlaubt einen Anspruch auf Studienförderung auf zumindest 4 zusätzliche Semester zu stellen. Einige weitere Kommentare zu diskussionswürdigen Paragraphen laut Entwurf:
§ 15 Abs.3:
2. wie bereits vorhergehend beschrieben für die Montanuniversität Leoben nicht anwendbar.
§ 31 Abs. 4 erster Satz:
(4) eine weitere Erhöhung der Zuverdienstgrenze auf 12.000 € als Wunsch der Leobner Studierenden
§ 52d:
die Definition dieser 60 Stunden pro Semester als Gegenleistung für Studienbeiträge ist unserer Ansicht nach genauer zu definieren.
Abschließend bedanken wir uns für die Möglichkeit zur Mitsprache und hoffen unsere Bitten werden berücksichtigt. Sollten Unklarheiten in den Ausführungen auftreten, sind wir jederzeit gerne bereit weiter dazu Stellung zu nehmen.
Mit Leobner „Glück Auf“,
f.d. Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft an der Montanuniversität Leoben
Andreas Buchner
Referat für Bildungspolitik