ZENTRALAUSSCHUSS

BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

FÜR DIE BEDIENSTETEN DER ÄMTER DER UNIVERSITÄTEN

(mit Ausnahme der UniversitätslehrerInnen)

für die Bediensteten an den nachgeordneten Dienststellen

für die Bundesbediensteten an den wissenschaftlichen Anstalten

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An das

Präsidium des Nationalrates

Parlament

Dr. Karl-Renner-Ring 3

A-1017 Wien

Wien, 19.11.2007

 

 

Betr.:              Stellungnahme des ZA zum Entwurf einer Novellierung des

                        Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG)

 

 

1. Der Zentralausschuss beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für die Bediensteten der Ämter der Universitäten mit Ausnahme der UniversitätslehrerInnen begrüßt den Entwurf einer Novellierung des Studienförderungsgesetzes außerordentlich, da unter anderem eine Erhöhung der Unterstützungsmöglichkeiten insbesondere für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten, aber auch für behinderte Studierende vorgesehen ist und somit in sozialer Hinsicht als äußerst positiv zu betrachten ist.

 

2. Durch die Novellierung ist zu erwarten, dass realistischerweise eine Antragssteigerung von ca. 6.000 bis 10.000 Akten pro Jahr anfallen wird. Dies bedeutet, dass die KollegInnen der Studien-beihilfenbehörde – die bereits jetzt schon extrem überlastet sind – die Bearbeitung dieser zusätz-lichen Anträge nicht gewährleisten werden können, da hiefür schlichtweg die Kapazitäten fehlen.

 

3. Der erneute zusätzliche Arbeitsaufwand lässt den realistischen Schluss zu, dass eine Aufstockung von ReferentInnen (SachbearbeiterInnen, ApprobantInnen) im Ausmaß von 8 - 10 Planstellen (Vollzeitäquivalente) in der Studienbeihilfenbehörde unumgänglich ist, deshalb fordert der ZA eine Aufstockung der Kapazitäten von 4 - 5 v2/1-Planstellen sowie 4 - 5 v3/3-Planstellen (VZÄ).

 

4. Weiters sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass eine Aufwertung dieser Planstellen ermöglicht wird (z.B. von v2/1 auf v2/2 bei begründeter SachbearbeiterInnentätigkeit). Zudem sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, dass bei bereits vorhandenem Personal in der Studien-beihilfenbehörde diese Planstellen für eine Aufstockung der Dienstzeit (z.B. von 50 % auf 75 % bzw. von 75 % auf 100 %) herangezogen werden können.

 

 

Für den Zentralausschuss:

 

 

 

Josefine H. Puntus, e.h.

Vorsitzende