Österreichische
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der
Behindertenverbände Österreichs

Dr. Christina Meierschitz · DW 119

E-Mail: meierschitz.recht@oear.or.at

 

 

 

 

 

Stellungnahme der

Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs,

zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird.

BMWF-54.120/0026-I/8a/2007

 

 

 

 

Die ÖAR erlaubt sich, zu oben angeführtem Entwurf folgende Stellungnahme abzugeben:

Behinderte Studierende sind im Sinne einer Chancengleichheit uneingeschränkt zu fördern. Menschen mit Behinderung haben ein Anrecht auf eine maximale Ausbildung, um in unserer Gesellschaft bestehen zu können!

Die Regelung, dass die Förderungen für gesundheitlich beeinträchtigte  Studierende in der Form eine Verbesserung erfährt, dass eine günstige Berechnung der Zuschläge vorgenommen, die Förderungen verlängert und die Altersgrenze für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung angehoben wird, ist daher absolut zu begrüßen.

Für Menschen mit Spätinvalidität, insbesondere verunfallte Menschen mit Behinderung bedürfen besonderer Förderungen und Unterstützungen. Nur dann hat diese immer größer werdende Personengruppe mit Behinderung eine Chance körperliche Defizite durch Wissen auszugleichen.

 

ad §68 Abs. 1

Der zuständige Minister kann im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung an Studierende, sowie Absolventinnen und Absolventen ordentlicher Studien zur Förderung behinderter Studierender im Sinne des §19 Abs. 3, Z 3. Studienunterstützung (Kostenzuschüsse, Sachzuwendungen) gewähren:

Der § 68 wäre für Menschen mit Behinderungen verbindlich zu gestalten: „Der zuständige Minister muss im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung an behinderte Studierende, sowie Absolventinnen und Absolventen mit Behinderung und ordentlicher Studien Studienunterstützung (Kostenzuschüsse, Sachzuwendungen) gewähren.

 

Wien, am 16.11.2007