Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Dr. Claudia Schmied

Minoritenpl. 5

1014 Wien

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                                                                                                                     markus.lidauer@aume.at

 

                                                                                          Wien, 7.12.2007

                                                                                                       SKE –f

 

 

 

 

 

Betrifft:                        Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das K-SVFG geändert wird

Stellungnahme der austro mechana Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte GmbH (Zusatz)

Vorschlag zur einmaligen Überschreitung der Einkunftsobergrenze

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Dr. Schmied,

 

 

entsprechend aktuellen Informationen zu Schwierigkeiten mit den Rückforderungsregelungen des K-SVFG ergänzen wir unsere Stellungnahme vom 6.12.2007 wie folgt:

 

 

Die austro mechana tritt dafür ein, die Überschreitung der Einkunftsobergrenze laut K-SVFG ab 2008 (§ 17 Abs. 1 Z 4) ein Mal innerhalb von 5 Jahren ohne Rückzahlungsforderung zuzulassen. Überschreiten die Jahresgesamteinkünfte innerhalb von 5 Jahren die Einkunftsobergrenze ein zweites Mal, werden diese Beitragszuschüsse des K-SVF entsprechend § 23 Abs. 1 zurückgefordert.

Schwankende Jahreseinkommen und alle damit verbundenen Risken sind der selbständigen künstlerischen Arbeit strukturimmanent. Größere Aufträge, Preise und Stipendien, v.a. aber der meist gegebene Rhythmus aus kreativer Produktion (ohne Einkommen) und nachfolgender Verbreitung/Verwertung (mit höheren Einkommen) führen dazu, dass Jahreseinkünfte von Kunstschaffenden unter die Einkunftsuntergrenze sinken bzw. über die Einkunftsobergrenze steigen können. Eine einmale Überschreitung der Einkunftsobergrenze laut § 17 Abs. 1 Z 4 soll ohne Rückforderung zulässig sein. Wird die Einkunfts­obergrenze innerhalb der darauf folgenden 5 Jahre ein zweites Mal überschritten, werden die Beitragszuschüsse des K-SVF entsprechend § 23 Abs. 1 zurückgefordert.

 

Dieser Gedanke ist für selbständige Unternehmer bereits im Umsatzsteuergesetz enthalten, er betrifft die sog. 'Kleinunternehmerregelung' nach § 6 Abs. 1 Z 27 UstG. Eine analoge Regelung auch für selbständige Kunstschaffende im K-SVFG scheint uns notwendig und gerecht.

 

 

Wir ersuchen abermals um Berücksichtigung unserer Vorschläge, zumal sie unmittelbar aus dem Alltag der Betroffenen abgeleitet sind.

 

Wir stehen per eMail oder unter (01) 71 36 936 gerne zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Lidauer

für die austro mechana i.A. sowie SKE