An das

 

Präsidium des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMSK-90170/0099-III/5/2007

Wien, 20. Dezember 2007

 

 

 

Betreff:  Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit betreffend der Änderung des Ökostromgesetzes, Novelle 2008; Stellungnahme des Bundesministeriums für Soziale und Konsumentenschutz

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz übermittelt Ihnen in der Beilage die Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Ökostromgesetzes, Novelle 2008, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu Ihrer geschätzten Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Beilage


Stellungnahme des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ökostromgesetz (Novelle 2008) geändert werden soll

 

 

Allgemeines:

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz hat sich immer für die Förderung von Ökostrom ausgesprochen.

Die Belastungen der KonsumentInnen für Ökostrom müssen allerdings jedenfalls absehbar sein.

Natürlich muss aber auch dafür Sorge getragen werden, dass die eingehobenen Mittel möglichst effizient eingesetzt werden.

Besonders wichtig ist, dass die Belastungen, die durch die Förderung von Ökostrom entstehen, möglichst gleichmäßig zwischen den KonsumentInnen und der Wirtschaft verteilt werden.

 

Ad § 21a:

Der Erhöhung des zusätzlichen jährlichen Unterstützungsvolumens von 17 Mio. Euro auf 21 Mio. Euro im Kalenderjahr 2008 wird vor allem auch aus ökologischen Gesichtspunkten grundsätzlich zugestimmt.

Da die KonsumentInnen allerdings in den letzten Jahren häufig mit Energiepreiserhöhungen konfrontiert wurden, ist es wichtig, weitere Kostenbelastungen im Energiebereich soweit wie möglich zu vermeiden. Eine gerechte Verteilung der Mehrbelastungen, die durch das novellierte Ökostromgesetz entstehen werden, zwischen Wirtschaft und Konsumenten ist daher unabdingbar.

Weiters wäre aus Sicht des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz unbedingt anzudenken den Zeitraum, für den ein zusätzliches jährliches Unterstützungsvolumen von 21 Mio. Euro zur Verfügung steht, auszudehnen. Erfolgt dies nicht, ist zu befürchten, dass im Jahr 2008 eine weitere Anhebung des Unterstützungsvolumens für das Jahr 2009 gefordert wird.

 

Ad § 22a:

Im nun vorliegenden Entwurf ist vorgesehen, dass das Zählpunktpauschale ersatzlos gestrichen werden soll. In Hinkunft sollen die Fördermittel ausschließlich über den Verrechnungsreis aufgebracht werden.

Durch die Streichung der Zählpunktpauschale wird die asymmetrische Mittelaufbringung, welche KonsumentInnen ungleich mehr belastet hat als die Wirtschaft, beseitigt.

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz begrüßt klarerweise jede Maßnahme, die zu einer gerechteren und gleichmäßigeren Verteilung der Mittelaufbringung führt. In diesem Zusammenhang ist uns wichtig zu betonen, dass keine neue Form einer asymmetrischen Aufteilung eingeführt werden soll.