VSt 


Verbindungsstelle der Bundesländer

beim Amt der NÖ Landesregierung

1010 Wien   Schenkenstraße 4

Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at


Kennzeichen     VSt-4427/174

Datum              4. Jänner 2008

Bearbeiter         Dr. Andreas Rosner

Durchwahl         10

 

 

Betrifft

Novelle zum Ökostromgesetz und Klimaschutz;

Umlaufbeschluss der Landesumweltreferentenkonferenz

 

 

Herrn

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Martin BARTENSTEIN

Stubenring 1

1010 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

 

Die Verbindungsstelle der Bundesländer gestattet sich, Ihnen folgenden Umlaufbeschluss der Landesumweltreferentenkonferenz zum Thema Novelle zum Ökostromgesetz und Klimaschutz vorzutragen:

 

Die inländische Erzeugung von Ökostrom umfasst neben der Wasserkraft auch in bedeutendem Ausmaß die Erzeugung aus Windkraft, Biomasse und Biogas. Zunehmend gewinnt auch die Fotovoltaik an Bedeutung.

 

Der Verbrauch elektrischer Energie steigt seit Jahrzehnten kontinuierlich an, neue herkömmliche Kraftwerke werden zusätzliche CO2 Emissionen verursachen. Ökostromanlagen haben in der Vergangenheit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung geleistet und einen Großteil des Zuwachses im Verbrauch abgedeckt.

 

Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Ökostromgesetzes bedeutet eine Verlängerung des Stillstandes für die gesamte Ökostrombranche. Seit der Novelle 2006 stagniert der Anlagenbestand. Es gibt keine Anreize für die Errichtung von Neuanlagen, und viele bestehende Anlagen werden den Betrieb einstellen müssen. Das Ziel des Regierungsübereinkommens, 80% Ökostrom bis 2010, ist damit nicht erreichbar.

 

Die Umweltreferenten der Länder fordern durch folgenden einstimmigen Beschluss im Rahmen der Landesumweltreferentenkonferenz vom zuständigen Wirtschaftsminister Bundesminister Dr. Martin Bartenstein die Berücksichtigung folgender Punkte im Zuge des laufenden Begutachtungsverfahrens:

 

  1. Das Ökostromgesetz muss im Hinblick auf die notwendige Erreichung der Ökostrom- und Klimaschutzziele, die notwendige Entkopplung von immer teurer werdenden Energieimporten und die Energieversorgungssicherheit einen weiteren Ausbau für Ökostromanlagen sicherstellen. Die im derzeitigen Entwurf vorliegenden Einschränkungen sind nicht geeignet, Investitionen auszulösen und den Neubau von Ökostromanlagen zu initiieren. Rechts- und Investitionssicherheit für die Umsetzung von neuen Anlagen und für den Anlagenbestand sind nicht hinreichend gegeben.

  2. Das Ökostromgesetz muss im Hinblick auf einen weiteren forcierten und notwendigen Ausbau von Ökostromanlagen überarbeitet und verständlich formuliert werden – nach dem Muster des EEG in Deutschland. Dabei sind einheitliche Abnahmepflichten, einheitliche Tarifstrukturen und längere Laufzeiten ebenso vorzusehen, wie eine transparente Finanzierung des Systems.

  3. Die Bundesländer haben ihre Kompetenz in diesem Bereich an den Bund im Jahr 2003 abgegeben. Leider hat dieser Weg bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt, dies gilt insbesondere für die Ökostromgesetznovelle 2006 und den nunmehr vorliegenden Entwurf. Die Landesumweltreferenten fordern daher wieder eine stärkere Mitsprache der Länder, da das Verfehlen von klimapolitischen Zielen auch Konsequenzen für die Länder hat. In diesem Zusammenhang wird auch die weiterhin vorgesehene zwangsweise Mitfinanzierung der Länder bei der Fotovoltaik abgelehnt. Diese Finanzierung muss gleich erfolgen wie bei den anderen Ökostromtechnologien.

  4. Zur Sicherung der Glaubwürdigkeit im Bereich Ökostrom sind Sofortmaßnahmen unerlässlich, um den Anlagenbestand im Interesse des Klimaschutzes weitestgehend abzusichern.

 

 

Die Verbindungsstelle der Bundesländer ersucht Sie, sehr geehrter Herr Bundes­minister, um Berücksichtigung dieses Beschlusses und informiert davon das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Abteilung IV/1, sowie die Parlamentsdirektion.

 

                                                         Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

                                                         Dr. Andreas Rosner

                                                         Leiter der Verbindungsstelle


VSt-4427/174

 

 

 

 

Betrifft

Novelle zum Ökostromgesetz und Klimaschutz;

Umlaufbeschluss der Landesumweltreferentenkonferenz

 

 

 

 

An das                                                                                                         E-Mail

Bundesministerium

für Wirtschaft und Arbeit

Abteilung IV/1

Schwarzenbergplatz 1

1015 Wien

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien

 

 

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

                                                         Der Leiter

                                                         Dr. Andreas Rosner