Textfeld: Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Stubenring 1
1010 Wien

Eisenstadt, am 02.01.2008

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B710-10108-6-2007

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird; Stellungnahme

 

Bezug:    BMWA-551.100/0082-IV/1/2007 

 

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:

 

Aufgrund der angedachten Mittelaufbringung und –verwendung ist weder das generelle Ziel der Bundesregierung (§ 4 Abs 2: 15 % bis 2015) noch das Ziel der Burgenländischen Landesregierung (Stromautarkie bis 2013) erreichbar.

 

Um diese Ziele zu erreichen, ergeben sich folgende grundsätzliche Forderungen:

 

·      Erhöhung der Investitionssicherheit;

·      Teilweise Änderung der Aufbringungssystematik;

·      Finanzierung von Maßnahmen zur Netzengpassbeseitigung aus Fördermitteln.

 

 

 

Ad „Erhöhung der Investitionssicherheit“

 

1.  Windenergie

 

Um die Ökostromziele zu erreichen sind die Anreize für Investoren zu gering. Der Windkraft wird das größte Ausbaupotential zugeschrieben. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist jedoch derzeit aufgrund der Preise laut Ökostromverordnung 2008 (7,54 Cent je kWh) in Verbindung mit markant gestiegenen Anlagenpreisen (20-25 % binnen 5 Jahren) unwirtschaftlich. Um das angesprochene Ausbaupotential abrufen zu können, ist eine Erhöhung der Investitionssicherheit durch

 

·     Anhebung der Förderdauer (wünschenswert wäre eine Anpassung der

Tariflaufzeiten an deutsches EEG);

·     Anhebung der Tarife;

·     Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder Revitalisierung (Repowering, Effizienzsteigerung) auch für Windanlagen

notwendig.

 

Alleine der Ausbau im Rahmen des burgenländischen Autarkie-Zieles würde den doppelten Jahresbetrag der zur Verfügung gestellten zusätzlichen Fördermittel benötigen.

 

2.  Biomasse

 

Um die Ökostromziele zu erreichen, ist auch für Betreiber und Investoren für alte und neue Biomasseanlagen eine entsprechende Investitionssicherheit zu garantieren, da der Energie aus Biomasse nach Wasser- und Windkraft die größte Bedeutung zukommt. Um auch hier die Ausbaupotentiale abrufen zu können, ist die Erfüllung folgender Forderungen unabdingbar:

 

·      Sicherung des Deckungsbeitrags durch Indizierung des Einspeisetarifs im Ausmaß der Veränderung der Rohstoffpreise;

·      Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder Revitalisierung (Repowering, Effizienzsteigerung) auch für Biomasseanlagen;

·      Sonderregelung für in Not geratene Ökostromanlagen soll auch für feste Biomasse gelten (§ 2 Abs. 2 Z 6, § 11a).

 

Die E-Control GmbH sollte bei der Entscheidung, ob eine Sonderunterstützung zuerkannt wird oder nicht, innerhalb einer festen Frist entscheiden. Dies deshalb, da einem Betreiber- kurz vor dem Konkurs- wohl nur mehr wenig Zeit verbleibt.

 

3. Photovoltaik

 

Eine Produktion von Ökoenergie aus Photovoltaikanlagen wird aufgrund des derzeitigen Technologiestandes in erster Linie als Komplementärquelle gesehen, wobei die Umsetzung von Großanlagen als Leitprojekte mit einer entsprechenden volkswirtschaftlichen und ökologischen Signalwirkung als prioritäres Ziel in Zusammenhang mit Photovoltaik in Österreich gesehen wird. Dafür ist vor allem eine Anhebung der Tarifhöhe und –zeiträume notwendig:

 

·      Tarife müssen über einen ausreichend langen Förderzeitraum laufen, um Photovoltaikanlagen wirtschaftlich betreiben zu können (z.B. 25 Jahre);

·      Jährliche Anpassung der bundesweiten PV-Kontingentierung.

 

Ad „Teilweise Änderung der Aufbringungssystematik“

 

Zunächst wird betont, dass die Möglichkeit, wonach die Ökostromanlagenbetreiber den Ökostrom selbst vermarkten können und dafür einen Unterstützungstarif bekommen, positiv bewertet wird. Dies hat zur Folge, dass der Strommarkt durch den Eintritt neuer Marktteilnehmer belebt wird und zusätzliche Liquidität entsteht.

 

Durch diese Möglichkeit der Selbstvermarktung und dem im Begutachtungsentwurf vorgesehenen Entfall der Zählpunktpauschale sowie der damit verbundenen Aufbringung der Ökostrom-Fördermittel gänzlich über den Verrechnungspreis entsteht allerdings ein schwerwiegender systematischer Fehler: Die OeMAG hat zwar immer noch die Mehrkosten (Unterstützungstarif) aufzubringen, aber immer kleinere Ökostrom-Mengen zum Zuweisen an die Stromhändler zur Verfügung. Diese Systematik lässt den Betrag des Verrechnungspreises sehr stark ansteigen und führt zu einer Entkopplung von Strommarkt und Verrechnungspreis.

 

Eine gänzliche Verschiebung der Belastung in den Bereich der Stromhändler verstärkt weiters die wettbewerbsverzerrende Wirkung des Verrechnungspreises. Für die Endkunden ist die erforderliche Transparenz sowohl hinsichtlich des Energiepreises als auch hinsichtlich der Ökostromkosten nicht gegeben. Aus diesen Gründen wird diese angedachte Aufbringungssystematik abgelehnt.

 

Eine Lösung dieses Problems ist über die nachfolgend vorgeschlagene Systematik möglich und bietet folgenden impliziten Vorteil:

 

Die Endkundin oder der Endkunde profitiert bei diesem Lösungsvorschlag, da der Ökostrom an den Markt herangeführt wird und das größere Angebot dämpfend auf die Großhandelspreise wirkt.

 

Man soll sich an die bisherige Systematik anlehnen und den Ökostrommarkt transparent an den Strom-Großhandelsmarkt heranführen. Die Zuweisung des Ökostroms an die Stromhändler sollte beibehalten werden. Es wird allerdings vorgeschlagen, zu Marktpreisen (Spotpreise) zuzuweisen. Die weitere Einhebung der Ökostromförder­mittel soll über einen klar deklarierten verbrauchsabhängigen Ökostromförderbeitrag durch den Netzbetreiber vom Endkunden erfolgen. Die Stromhändler kaufen den Ökostrom zu Marktpreisen sowohl von der OeMAG als auch von den Ökostromer­zeugern.

 

 

Ad „Finanzierung von Maßnahmen zur Netzengpassbeseitigung aus Fördermitteln“

 

Die Einspeiseleistungen aus Ökoanlagen übersteigen im Burgenland die Netz­abgabe bereits deutlich. Das heißt, dass Netzengpassbeseitigungs­maßnahmen von Einspei­sern ausgelöst werden. Einspeiser zahlen aber gemäß der geltenden Systemnutzungstarifverordnung keine Netzbereitstellungs- und Netznutzungsent­gelte. So ist die BEWAG Netz GmbH  gezwungen, Kosten, welche von Einspeisern verursacht werden, auf alle burgenländischen Entnehmerinnen oder Entnehmer in Form höherer Systemnutzungstarife umzuwälzen, was gegenüber Entnehmerinnen oder Entnehmern in anderen Netzbereichen diskriminierend ist.

 

Zur nachhaltigen und diskriminierungsfreien Finanzierung von Netzengpassbeseiti­gungsmaßnahmen sollte in das Ökostromgesetz daher ein geeigneter Mechanis­mus aufgenommen werden, der die Finanzierung der Mehraufwendungen der Netz­betreiber, welche nachweislich durch den Anschluss von Ökostromeinspeisern ausgelöst werden, über Fördermittel in transparenter Weise sicherstellt.

 

Des Weiteren darf auf den Beschluss der Landesagrarreferentenkonferenz vom 7. Dezember 2007 hingewiesen werden:

 

Die Landesagrarreferentenkonferenz fordert im Zuge der laufenden Begutachtung des Ökostromgesetzes folgende Punkte:

 

1.  Sofortmaßnahmen in die Wege zu leiten, um die durch die außergewöhnliche Marktsituation massiv in Bedrängnis gekommenen Biogasanlagen zu unterstützen und um erwartete Insolvenzen zu vermeiden.

2.  Das Ökostromgesetz muss in Hinblick auf Klimaschutz und Energieversorgungs­sicherheit einen weiteren Ausbau für Ökostromanlagen sicherstellen. Die im derzeitigen Entwurf vorliegenden Einschränkungen sind zu überarbeiten, damit Rechts- und Investitionssicherheit gegeben sind und neue Anlagen tatsächlich umgesetzt werden können.

3.  Die Bundesländer haben ihre Kompetenz in diesem Bereich an den Bund im Jahr 2003 abgegeben. Leider hat dieser Weg bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt, dies gilt insbesondere für die letzte Ökostromgesetznovelle. Die LARK fordert daher wieder stärkere Mitsprache der Länder. Alle Anstrengungen im Hinblick auf Effizienzsteigerung und Energiesparen sind zu verstärken.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Mag. Muskovich

 


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 02.01.2008

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Mag. Muskovich