Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

 

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Mag. Gerfried Gruber

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GZ: V/2-122007/A-141

 

 

 


A b s c h r i f t

Textfeld: An das 
Bundesministerium für Soziales 
und Konsumentenschutz 
Stubenring 1
1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden

GZ: BMSK-40101/0020-IV/9/2007

                                                                                                                  Wien, 11. Jänner 2008

 

 

Die Landwirtschaftskammer Österreich gestattet sich, dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zu dem im Betreff genannten Entwurf folgende Stellungnahme zu übermitteln:

 

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll ein weiterer Baustein in Umsetzung der Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen gesetzt werden. Von Seiten der LK Österreich bestehen keine grundsätzlichen Einwände zum gegenständlichen Entwurf.

 

Bedenken bestehen allerdings gegen die in der Neufassung der §§ 7f bzw. 7k Behinderteneinstellungsgesetz vorgesehene Aufnahme der Auflösung von Probedienstverhältnissen und befristeten Dienstverhältnissen. Zwar besteht Übereinstimmung mit der durch die vorgeschlagene Neufassung verfolgten Zielsetzung, doch wirkt das ins Auge gefasste legistische Instrumentarium nach unserer Erfahrung häufiger zum Nachteil als zum Vorteil des geschützten Personenkreises. Es steht zu erwarten, dass gegenüber einer Beschäftigung von Behinderten grundsätzlich offene Dienstgeber durch mögliche Schwierigkeiten bei der Auflösung von Probedienstverhältnissen vom Abschluss eines Probedienstverhältnisses absehen könnten und auf diese Weise potentielle Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen verloren gehen.

 

Im Übrigen darf auf die von der LK Österreich in ihrer Stellungnahme vom 13. November 2007 geäußerten Bedenken bezüglich der Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes verwiesen werden.

 

 

 

 

 

Wunschgemäß wird diese Stellungnahme in elektronischer Form dem Präsidium des Nationalrates zugeleitet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

gez. Gerhard Wlodkowski                                                   gez. August Astl

Präsident der                                                                       Generalsekretär der

Landwirtschaftskammer Österreich                                    Landwirtschaftskammer Österreich