Bundesministerium f. Soziales
und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Wien, 21.01.2008
ba/rad
stellungnahme
behindertengleichstellungsgesetz
Betrifft: GZ: BMSK-40101/0020-IV/9/2007
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Behinderten-
einstellungsgesetz und das Bundesbehindertengleichstellungs-
gesetz geändert werden; Begutachtungsverfahren
Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der KOBV Österreich erlaubt sich, zu dem o.g. Entwurf nachstehende Stellungnahme zu erstatten, die auch im elektronischen Wege und an das Präsidium des Nationalrates übermittelt wird:
Die im Entwurf enthaltenen Änderungen werden ausdrücklich begrüßt.
zu Artikel I Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes
Zu Z 8 (§ 7m Abs. 2 und 3):
Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen von Beamten bei Belästigung sollte – wie auch im vorliegenden Entwurf zu Z 7 (§ 7k Abs. 2 Z 3) vorgesehen – ebenfalls auf ein Jahr verlängert werden.
Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
f.d.
Der Präsident: Die Generalsekretärin:
Mag. M. Svoboda Dr. Regina Baumgartl
Mit freundlichen Grüßen
KOBV Österreich
1080 Wien, Lange Gasse 53
Tel.: 01/406 15 80
Fax: 01/406 15 80-54
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