Bundesministerium f. Soziales

und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

 

 

Wien, 21.01.2008

ba/rad

stellungnahme

behindertengleichstellungsgesetz

 

 

 

Betrifft:           GZ: BMSK-40101/0020-IV/9/2007

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Behinderten-

                        einstellungsgesetz und das Bundesbehindertengleichstellungs-

                        gesetz geändert werden; Begutachtungsverfahren

                        Stellungnahme

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Der KOBV Österreich erlaubt sich, zu dem o.g. Entwurf nachstehende Stellungnahme zu erstatten, die auch im elektronischen Wege und an das Präsidium des Nationalrates übermittelt wird:

 

Die im Entwurf enthaltenen Änderungen werden ausdrücklich begrüßt.

 

zu Artikel I Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes

 

Zu Z 8 (§ 7m Abs. 2 und 3):

 

Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen von Beamten bei Belästigung sollte – wie auch im vorliegenden Entwurf zu Z 7 (§ 7k Abs. 2 Z 3) vorgesehen – ebenfalls auf ein Jahr verlängert werden.

 

Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

f.d.

Der Präsident:                                  Die Generalsekretärin:

 

 

                                                                        Mag. M. Svoboda                             Dr. Regina Baumgartl

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

KOBV Österreich

 

1080 Wien, Lange Gasse 53

 

Tel.: 01/406 15 80

Fax: 01/406 15 80-54

http://www.kobv.at