Forum Gleichstellung

 

Stellungnahme:

 

Das Forum Gleichstellung – der Zusammenschluss von Expertinnen und Experten in Form eines Arbeitsbündnisses im Gleichstellungsbereich – erlaubt sich zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden (GZ: BMSK-40101/0020-IV/9/2007) folgende Stellungnahme abzugeben:

Das Forum Gleichstellung begrüßt die vorgenommenen Änderungen im Behindertengleichstellungsrecht, da diese tatsächlich eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes für Menschen mit Behinderungen darstellen.

Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass noch immer wichtige und seit langem geforderte Nachbesserungen im Gleichstellungsrecht für Menschen mit Behinderungen fehlen, dazu gehören z. B. die Schaffung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches für Diskriminierungstatbestände, eine Streitwertbegrenzung und Verfahrenserleichterungen im Klageverfahren etc.

Es ist dem Forum Gleichstellung durchaus bewusst, dass derartige weitergehende legistische Maßnahmen dem Ergebnis der, im Regierungsprogramm für die XXIII. Legislaturperiode als Regierungsziel festgeschriebenen, Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechtes vorbehalten wird.

Erfahrungen der ExpertInnen der Behinderten-Gleichstellungsbewegung aus über zwei Jahren zeigen, dass der mangelnde Unterlassungsanspruch in einer Vielzahl von Diskriminierungsfällen dazu geführt hat, dass kein für die diskriminierten Menschen hinreichend befriedigendes Ergebnis im Schlichtungsverfahren erzielt werden konnte und die mangelnde Streitwertbegrenzung bzw. die mangelnden Verfahrenserleichterungen im Klageverfahren offenkundig dafür verantwortlich zu sein scheinen, dass vor einer Durchsetzung des Rechtes auf dem Klageweg zurückgeschreckt wird. Es wäre daher aus unserer Sicht schon jetzt an der Zeit, diese unabdingbaren Nachbesserungen im Gleichstellungsrecht für Menschen mit Behinderungen entsprechend legistisch umzusetzen.

Die ausdrückliche Klarstellung im Behinderteinstellungs- und dem Behindertengleichstellungsgesetz, dass bei der Feststellung einer Diskriminierung auf das subjektive Empfinden der betroffenen Person abzustellen ist, wird vollinhaltlich begrüßt.

Die Regierungsvorlage zum GlBG sieht vor, dass bei diskriminierender Kündigung/Entlassung wahlweise ein Klagsrecht auf Feststellung des Fortbestands des Dienstverhältnisses besteht oder ein Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung besteht. Diese Bestimmung sollte auch im BEinstG übernommen werden, da sie eine Lücke im Diskriminierungsschutz schließt.

Die Erhöhung des Mindestschadens ist positiv; wenn auch noch nicht „abschreckend“ im Sinne der EU-Richtlinie.

Das Forum Gleichstellung weist eindringlich auf die Notwendigkeit der frühzeitigen Einbeziehung behinderter Menschen und deren Organisationen bei der geplanten Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechtes hin, so wie es bereits auf EU- und UN- Ebene (siehe entsprechende Richtlinien und die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) vorausgesetzt wird.

 

 

Wien, am 18.1.2008