AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

 

 

 

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

An das

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

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1015 Wien

 

 

 

 

 

Beilagen

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In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr

 

 

LAD1-VD-17622/003-2008

 

 

 

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

 

 

 

 

 

(0 27 42) 9005

 

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Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

BMWA-551.150/0011-IV/1/2007

Dr. Klaus Heissenberger

12095

15. Jänner 2008

 

 

 

Betrifft

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird

 

 

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Jänner 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Im Hinblick auf das Inkorporierungsgebot und auch auf das Bundesverfassungsgesetz zur Bereinigung des Bundesverfassungsrechts (Erstes Bundesverfassungsrechtsbereini­gungsgesetz – 1. BVRBG) sollte überlegt werden, die Anzahl der Verfassungsbestim­mungen zu reduzieren bzw. von neuen Verfassungsbestimmungen Abstand zu nehmen.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

1.   An das  Präsidium des Nationalrates,

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2.   An das  Präsidium des Bundesrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann