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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Schwarzenbergplatz 1 1015 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-17317/015-2008 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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Dr. Klaus Heissenberger |
12095 |
15. Jänner 2008 |
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Betrifft |
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Bundesgesetz, mit dem die Bundesregierung zum Abschluss von multilateralen Regierungsübereinkommen betreffend die Sicherstellung der Öl- und Erdgasversorgung durch grenzüberschreitende Leitungen ermächtigt wird
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Jänner 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Bundesregierung zum Abschluss von multilateralen Regierungsübereinkommen betreffend die Sicherstellung der Öl- und Erdgasversorgung durch grenzüberschreitende Leitungen ermächtigt wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
Es sollte das Verhältnis des vorliegenden Ermächtigungsgesetzes zu Art. 50 B-VG und zu Art. 65 Abs.1 B-VG klargelegt werden. Dies vor allem aus dem Grund, weil aus Art. 65 Abs. 1 B-VG folgt, dass zum Abschluss von Staatsverträgen der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung (Art. 67 Abs. 1 B-VG) zuständig ist. Eine Klarstellung sollte erfolgen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann