AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

 

 

 

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

An das

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Schwarzenbergplatz 1

1015 Wien

 

 

 

 

 

Beilagen

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In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr

 

 

LAD1-VD-17317/015-2008

 

 

 

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

 

 

 

 

 

(0 27 42) 9005

 

-

Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

 

Dr. Klaus Heissenberger

12095

15. Jänner 2008

 

 

 

Betrifft

Bundesgesetz, mit dem die Bundesregierung zum Abschluss von multilateralen Regie­rungsübereinkommen betreffend die Sicherstellung der Öl- und Erdgasversorgung durch grenzüberschreitende Leitungen ermächtigt wird

 

 

 

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Jänner 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Bundesregierung zum Abschluss von multilateralen Regierungsübereinkommen betreffend die Sicherstellung der Öl- und Erd­gasversorgung durch grenzüberschreitende Leitungen ermächtigt wird, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Es sollte das Verhältnis des vorliegenden Ermächtigungsgesetzes zu Art. 50 B-VG und zu Art. 65 Abs.1 B-VG klargelegt werden. Dies vor allem aus dem Grund, weil aus Art. 65 Abs. 1 B-VG folgt, dass zum Abschluss von Staatsverträgen der Bundespräsident auf Vor­schlag der Bundesregierung (Art. 67 Abs. 1 B-VG) zuständig ist. Eine Klarstellung sollte erfolgen.

 


 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

1.   An das  Präsidium des Nationalrates,

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2.   An das  Präsidium des Bundesrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann