An das

Österreichischer Seniorenrat

(Bundesaltenrat Österreichs)

Sperrgasse 8-10/III, 1150 Wien

Geschäftsstelle

Der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates

beim Bundesministerium für soziales

und Konsumentenschutz

Tel. 01/892 34 65       Fax 01/892 34 65-24

kontakt@seniorenrat.at   http://www.seniorenrat.at

Bundesministerium für Soziales

und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

 

 

Wien, am 11. Jänner 2008

 

 

 

 

Betreff:       GZ: BMSK-40101/0024-IV/9/2007

                   Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird

                   Stellungnahme

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Seniorenrat, zugleich auch die Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates beim BM für Soziales und Konsumentenschutz nehmen zum vorliegenden Gesetzesentwurf wie folgt Stellung:

 

 

Allgemeines:

 

Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung des internationalen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Convention On The Rights Of Persons With Disabilities) durch Schaffung von nationalen Strukturen zur Durchführung und Überwachung dieses Übereinkommens. Diese Aufgabe soll dem Bundesbehindertenbeirat übertragen werden, was aus Sicht der Seniorenrates eine gute Lösung darstellt.

 

In diesem Zusammenhang muss allerdings festgestellt werden, dass der Österreichische Seniorenrat, die gesetzliche Interessenvertretung der österreichischen Seniorinnen und Senioren, derzeit keine Vertreter in den Bundesbehindertenbeirat entsenden darf. Dies obwohl die große Mehrheit von Menschen mit Behinderung nicht den organisierten Behinderten- und Kriegsopferverbänden angehören, sondern vielmehr den Seniorenorganisationen.


 

 

 

Hingewiesen wird in dem Zusammenhang darauf, dass das Durchschnittsalter der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher nach uns vorliegenden aktuellen Zahlen bei über 77 Jahren liegt sowie, dass 89 Prozent der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher 60 Jahre und älter sind.

 

Während die Behindertenverbände insgesamt 7 Vertreter entsenden können, hat der Österreichische Seniorenrat mit den insgesamt rund 800.000 Mitgliedern seiner in ihm vertretenen Seniorenorganisationen überhaupt kein Entsendungsrecht.

 

Der Österreichische Seniorenrat fordert daher, dass er zumindest 2 Vertreter in den gerade für die älteren Menschen so wichtigen Bundesbehindertenbeirat entsenden kann.

 

 

Wunschgemäß übermitteln wir Ihnen diese Stellungnahme elektronisch an elisabeth.bednar@bmsk.gv.at und übermitteln die Stellung­nahme dem Präsidium des Nationalrates ebenso im elektronischen Wege an begutachtungsverfahren@parlament.gv.at .

 

 

 

 

BM a.D. Karl Blecha

(Präsident)

Präs NR Dr. Andreas Khol

(Präsident)