Österreichische
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der
Behindertenverbände Österreichs

Dr. Christina Meierschitz · DW 119

E-Mail: meierschitz.recht@oear.or.at

 

 

 

 

 

Stellungnahme der

Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs, zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird

GZ.: BMSK-40101/0024-IV/9/2007

 

 

Die ÖAR erlaubt sich, zu oben angeführtem Entwurf folgende Stellungnahme abzugeben:

Grundsätzlich begrüßt die ÖAR die Schaffung eines Monitoringausschusses im Bundesbehindertenbeirat zur innerösterreichischen Umsetzung der neuen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gemäß Artikel 33, da es die Mindesterfordernisse des Abs. 1 erfüllt, nach dem innerhalb der Verwaltung ein oder mehrere Koordinierungsmechanismen zur Erleichterung der Durchführung der in der Konvention geforderten Maßnahmen einzurichten sind.

Die ÖAR weist jedoch darauf hin, dass dies erst ein erster Schritt der Umsetzung sein kann, da in Artikel 33 Abs. 2 auch die Schaffung eines unabhängigen Mechanismus vorgesehen wird, um die Durchführung des Übereinkommens zu fördern, zu schützen und zu überwachen.

Diese Forderung ist mit der Schaffung des Ausschusses im Bundesbehindertenbeirat nicht erfüllt. Zum einen ist die Unabhängigkeit des Monitoringausschusses wegen der finanziellen und organisatorischen Anbindung an das Sozialministerium nicht dem Unabhängigkeitserfordernis des Abs. 2 entsprechend und zum anderen entspricht es nicht den Unabhängigkeitskriterien der Pariser Prinzipien.

Die ÖAR fordert demnach längerfristig die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums zur Überwachung der Einhaltung aller Menschenrechte in Österreich, welches nur dem Österreichischen Parlament gegenüber verantwortlich und berichtpflichtig ist.

 

Wien, am 18.1.2008