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GZ.: BMI-LR1425/0001-III/1/a/2008
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Wien, am 28. Jänner 2008
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An das
Präsidium des Nationalrates
Parlament 1017 W I E N
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMJ Bundesgesetz, mit dem das Grundbuchsgesetz, das Grundbuchumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebührengesetz und ; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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In der Anlage wird zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.
Beilage
Für den Bundesminister:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt
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GZ.: BMI-LR1425/0001-III/1/a/2008
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Wien, am 28. Jänner 2008
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An das
1. Bundesministerium für Justiz
2. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
per e-mail
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMJ Bundesgesetz, mit dem das Grundbuchsgesetz, das Grundbuchumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebührengesetz und ; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf folgende Bemerkungen:
Zum Besonderen Teil der Erläuterungen zu Art I (GBG1955):
Der zweite Satz in Punkt 1. der Erläuterungen zu den Z.1 bis 3 und 6 (§§ 27, 31 und 98) sollte entfallen. Die darin enthaltene Ankündigung ist in der Form nicht nachvollziehbar. Ob es für das Vorhaben einer besonderen gesetzlichen Regelung bedarf, könnte erst beurteilt werden, wenn seine konkrete Ausgestaltung klar ist. Die Einräumung einer Berechtigung zum Zugriff auf Daten des ZMR für Personen oder Stellen, die nicht schon auf Grund der derzeitigen Rechtslage (insbesondere § 16a Abs. 4 und 5 Meldegesetz) dazu befugt sind, müsste jedenfalls gesetzlich geregelt werden.
Gleichzeitig wird die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form übermittelt.
Für den Bundesminister:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt