Präsidium des Nationalrates Parlament 1017 Wien
per E-mail
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Grundbuchsgesetz, das
Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das
Urkundenhinterlegungsgesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch,
das Gerichtsgebührengesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden
(Grundbuchs-Novelle 2007); Ressortstellungnahme
In der Anlage übermittelt das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung seine Stellungnahme zu dem oben angeführten vom Bundesministerium für Justiz am 17. Dezember 2007 mit GZ BMJ-B95.001/0007-I/4/2007 ausgesandten Gesetzesentwurf zur gefälligen Kenntnis.
Wien, 31. Jänner 2008
Für den Bundesminister:
Dr. Iris Hornig
Elektronisch gefertigt
Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien per E-mail |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Grundbuchsgesetz, das
Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das
Urkundenhinterlegungsgesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch,
das Gerichtsgebührengesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden
(Grundbuchs-Novelle 2007); Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung teilt zu dem mit dem unten angeführten Schreiben vom 17. Dezember 2007 zur Begutachtung ausgesandten Entwurf einer Grundbuchs-Novelle 2007 mit, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.
Es wird allerdings angeregt, Ausfertigungen (Antragsschreiben an das Grundbuchsgericht), die aufgrund einer Erledigung im Wege des ELAK hergestellt werden, als schriftliche Grundbuchsgesuche im Sinne von § 83 GBG anzuerkennen, auch wenn sie keine eigenhändige Unterschrift aufweisen. Anlass für diese Anregung sind im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung Anträge auf Verbücherung von Reallast- und Pfandbestellungsvereinbarungen im Zuge der Gewährung von Studentenheimförderungen.
Wien, 31. Jänner 2008
Für den Bundesminister:
Dr. Iris Hornig
Elektronisch gefertigt