Bundesministerium
für Landesverteidigung

      Fremdlegislative

 

Sachbearbeiter:

Mag. iur. Michael A. HENKEL

Rossauer Lände 1

1090 WIEN

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GZ S91034/1-FLeg/2008

 

 

Entwurf einer Grundbuchs-Novelle 2007 (GB-Nov 2007);Stellungnahme

 

 

 

An Verteiler

 

Zu dem mit der do. Note vom 17. Dezember 2007, GZ BMJ‑B95.001/0007‑I 4/2007, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Grundbuchsgesetz, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebührengesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2007 – GB-Nov 2007), nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung wie folgt Stellung:

 

 

Aus Sicht der spezifisch militärischen Interessen bestehen gegen den vorliegenden Gesetzentwurf keine Einwände.

 

 

Im Allgemeinen wird darauf hingewiesen, dass die durch Art. VII Z 14 des Entwurfs vorgesehene Verkürzung der Frist im § 39 Abs. 1 VermG von zwei Jahren auf sechs Monate in der Praxis zu Problemen führen wird, weil teilungsunabhängige Voraussetzungen für eine Verbücherung, so etwa die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, oft erst nach mehr als sechs Monaten vorliegen.

 


Dem Präsidium des Nationalrates wurde auf elektronischem Wege eine Ausfertigung dieser Stellungnahme übermittelt.

 

 

 

11. Februar 2008

Für den Bundesminister:
i.V. MOSER

 

 

Ergeht an:

BMJ, kzl.b@bmj.gv.at BMWA, post@I11.bmwa.gv.at (nachrichtlich)