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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Radetzkystrasse 2 1030 1031
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-19532/005-2008 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMGFJ-92301/0005-I/B/8/2007 |
Dr. Markus Grubner |
12377 |
29. Jänner 2008 |
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Betrifft |
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Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Apothekerkammergesetz 2001 geändert werden; Begutachtungsverfahren; Stellungnahme
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Jänner 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Apothekengesetz und das Apothekerkammergesetz 2001 geändert werden, wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Art. 1 Z. 9 (§ 45):
Es erscheint unklar, welche Bedeutung das Wort „unmittelbar“ in § 45 Abs. 3 hat. Die Erläuterungen enthalten dazu keine Angaben.
Eine mögliche Auslegung könnte sein, dass mit dem Wort „unmittelbar“ der Instanzenzug zu den unabhängigen Verwaltungssenaten angeordnet werden soll (vgl. Art. 129a Abs. 2 B‑VG). Es ist aber auch die verfahrensrechtliche Auslegung möglich, dass Berufungen „direkt“ beim unabhängigen Verwaltungssenat als Berufungsbehörde einzubringen sind. Eine derartige verfahrensrechtliche Regelung erscheint aber nicht zweckmäßig und sollte daher entfallen.
Eine Klarstellung ist erforderlich; in § 45 Abs. 3 sollte das Wort „unmittelbar“ entfallen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann