Eisenstadt, am 30.01.2008
E-Mail: post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2032
Mag.a Simone Laky
Zahl: LAD-VD-B400-10001-3-2008
Betr: Änderung des Apothekengesetzes und des Apothekerkammergesetzes; Begutachtungsverfahren; Stellungnahme
Bezug: BMGFJ-92301/0005-I/B/8/2007
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Gesetzesentwurf erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung wie folgt Stellung zu nehmen:
In der Novelle zum Apothekengesetz werden in der Ziffer 9 nunmehr die Unabhängigen Verwaltungssenate als Berufungsbehörde gegen Bescheide der Österreichischen Apothekerkammer in den Ländern eingesetzt.
Die Erläuterungen erwähnen dazu, dass dies nur ein geringer Mehraufwand für die Länder bedeutet, da erfahrungsgemäß nur zwei bis drei Berufungsverfahren pro Jahr anhängig sein werden. Wie viele Mehrkosten ein derartiges Berufungsverfahren verursacht, bleibt jedoch unerwähnt. Aufgrund der Erfahrungen im BMGFJ müsste jedoch eine derartige Darstellung möglich sein.
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen in den Erläuterungen entspricht nicht dem Artikel 1 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitäts-pakt der Gebietskörperschaften sowie den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes. Der Fristenlauf im Sinne der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus wurde sohin nicht ausgelöst und hat in weiterer Folge zur Konsequenz, dass im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Vereinbarung „keine Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der genannten Frist“ gegeben wurde.
Eine abschließende Beurteilung des Entwurfs ist erst bei Vorlage einer der dargestellten Rechtsvorschriften entsprechenden Kostendarstellung möglich.
Zur Zusendung des Begutachtungsentwurfs auf elektronischem Wege erlauben wir uns zudem Folgendes anzumerken:
Die direkte Zusendung von Begutachtungsentwürfen auf elektronischem Wege trägt zu einer wesentlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Bearbeitung im Zuge eines Begutachtungsverfahrens bei. Durch Versendung von Dokumenten in Form von Links – wie im vorliegenden Fall – wird jedoch ein großer Aufwand verursacht, da die Dokumente im Einzelfall anzufordern bzw. herunterzuladen sind. Es darf daher ersucht werden, dass die Versendung von Dokumenten in Form von Attachements (Word, PDF) erfolgen sollte.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 30.01.2008
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller