Eisenstadt, am 29.02.2008
E-Mail: post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2155
Dr. Ernst Böcskör
Zahl: LAD-VD-B276-10002-5-2008
Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die finanzielle Unterstützung von Personen, die durch Fliegerbombenblindgänger betroffen sind, erlassen sowie das Waffengesetz 1996 (WaffG) geändert wird; Stellungnahme
Bezug: BMI-LR1305/0001-III/1/2008
Der gegenständliche Entwurf wird in seiner Gesamtkonzeption abgelehnt, welche eine bloß (teilweise) finanzielle Unterstützung von Grundstückseigentümern, auf deren Grundstück ein Fliegerbombenblindgänger vermutet wird, vorsieht, somit es offenbar als vorwiegend private Aufgabe betrachtet, Fliegerbombenblindgänger zu sondieren und freizulegen. Dies entspricht nicht der verfassungsrechtlichen Konzeption nach Art. 10 Abs. 1 Z 15 B-VG, die „Kriegsschadenangelegenheiten“ umfassend als Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung normiert und wohl nicht nur eine eingeschränkte, von verschiedenen Bedingungen abhängige finanzielle Beteiligung am Gesamtaufwand im Auge gehabt hat.
Im Übrigen darf auf ein redaktionelles Versehen im Titel des Entwurfes (fehlender Beistrich nach dem Wort „… sind“) hingewiesen werden.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 29.02.2008
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller