Textfeld: Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien

Eisenstadt, am 29.02.2008

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2155

Dr. Ernst Böcskör

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B276-10002-5-2008

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die finanzielle Unterstützung von Personen, die durch Fliegerbombenblindgänger betroffen sind, erlassen sowie das Waffengesetz 1996 (WaffG) geändert wird; Stellungnahme

 

Bezug:   BMI-LR1305/0001-III/1/2008

 

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die finanzielle Unterstützung von Personen, die durch Flieger­bombenblindgänger betroffen sind, erlassen sowie das Waffengesetz 1996 (WaffG) geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Der gegenständliche Entwurf wird in seiner Gesamtkonzeption abgelehnt, welche eine bloß (teilweise) finanzielle Unterstützung von Grundstückseigentümern, auf deren Grundstück ein Fliegerbombenblindgänger vermutet wird, vorsieht, somit es offenbar als vorwiegend private Aufgabe betrachtet, Fliegerbombenblindgänger zu sondieren und freizulegen. Dies entspricht nicht der verfassungsrechtlichen Konzeption nach Art. 10 Abs. 1 Z 15 B-VG, die „Kriegsschadenangelegenheiten“ umfassend als Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung normiert und wohl nicht nur eine eingeschränkte, von verschiedenen Bedingungen abhängige finanzielle Beteiligung am Gesamtaufwand im Auge gehabt hat.

 

Im Übrigen darf auf ein redaktionelles Versehen im Titel des Entwurfes (fehlender Beistrich nach dem Wort „… sind“) hingewiesen werden.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 29.02.2008

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller