Textfeld: An das
Bundesministerium für Inneres
Sektion III – Recht
Herrengasse 7
1010 Wien

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

 

Schauflergasse 6

1014 Wien

Tel. 01/53441-8570; 8575

Fax: 01/53441-8529

www.lk-oe.at

recht@lk-oe.at

 

Dr. Anton Reinl

DW: 8572

a.reinl@lk-oe.at

GZ: V/1-0108/Rei-12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz

über die finanzielle Unterstützung von Personen, die durch

Fliegerbombenblindgänger betroffen sind, erlassen sowie

das Waffengesetz 1996 (WaffG) geändert wird

GZ: BMI-LR1305/0001-III/1/2008                                                       Wien, 11. März 2008                      

 

 

Die Landwirtschaftskammer Österreich erlaubt sich, zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird eine finanzielle Unterstützung für das gezielte Freilegen von Fliegerbombenblindgängern vorgesehen. Dieser Entwurf führt  jedoch zu keiner Klarstellung der bisherigen Rechtssituation, sondern mehrfach zu einer massiven Verschlechterung der Rechtssituation der Grundeigentümer.

 

Die Landwirtschaftskammer Österreich lehnt den vorliegenden Entwurf mit Nachdruck ab, weil

 

-       die Beseitigung von Kriegsmaterialien – ebenso wie bei anderen Kriegsfolgen - Angelegenheit der Öffentlichen Hand ist. Es ist nicht akzeptabel, dass hier einzelnen Grundeigentümern Sonderlasten auferlegt werden,

 

-       statt der Verwendung des umfassenderen Begriffes „Kriegsmaterial“ nun eine Einschränkung auf den wesentlich engeren Begriff  „Fliegerbombenblindgänger“ vorgenommen wird,

 

-       eine Unterstützung nur für Personen gewährt werden soll, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind oder ein dringendes Wohnbedürfnis haben. Auch unter zahlreichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen liegen noch große Mengen an Kriegsmaterialien, die explosiv sind und somit eine Gefahr für Leben und Eigentum darstellen und

 

-       eine Beschränkung der Freilegungskosten auf 35 % bzw. maximal € 35.000 vorgenommen wird.

 

In den Erläuterungen wird auf das Regierungsprogramm hingewiesen, in dem u. a. fest gehalten wird, dass das Freilegen für “die Grundeigentümer unzumutbare Problemstellungen“ schafft. Der vorliegende Entwurf bringt demgegenüber nicht nur keine Verbesserung, sondern führt zu massiven Verschlechterungen.

 

Die Landwirtschaftskammer Österreich verlangt daher eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Entwurfes.

 

Die Landwirtschaftskammer Österreich ersucht um Berücksichtigung der vorgebrachten Punkte und steht für weitergehende Gespräche gerne zur Verfügung.

 

 

Dem do. Ersuchen entsprechend wird diese Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates auf elektronischem Weg übermittelt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Gerhard Wlodkowski                                                            August Astl

Präsident der                                                                        Generalsekretär der

Landwirtschaftskammer Österreich                                     Landwirtschaftskammer Österreich