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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5 1014 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-152313/001-2008 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMUKK-13.480/0001-III/2/2008 |
Dr. Josef Gundacker |
14171 |
19. Februar 2008 |
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Betrifft |
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Hochschul-Studienberechtigungsgesetz
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Februar 2008 beschlossen, dass gegen den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Erlangung der Studienberechtigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen erlassen wird (Hochschul-Studienberechtigungsgesetz – HStudBerG) und das Hochschulgesetz 2005 geändert wird, keine Einwände erhoben werden.
Es wird jedoch angeregt, in der Anlage 1 beim Studiengang für das Lehramt für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen sowie für den Fachbereich Agrar und Umwelt sowie beim Studiengang für das Lehramt für den Fachbereich Umwelt jeweils Grundlagen im Bereich der Biologie (Botanik, Ökologie) als Pflichtfach vorzusehen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass es im Titel des vorliegenden Gesetzesentwurfes richtig „Hochschulgesetz“ heißen müsste.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann