Sehr geehrte Damen und Herren!

Aus der Sicht der Alten- und Pflegeheime erscheint dieser Entwurf nicht praktikabel.

Unverständlich erscheint die Tatsache, dass Tätigkeiten an Laien delegiert werden, die in Altenheimen ausgebildeten MitarbeiterInnen vorenthalten werden, obwohl höchstqualifizierte Pflegekräfte anwesend sind. Die Qualität in der Betreuung und Pflege hätte dann unterschiedliche Standards.

Offen erscheint uns auch die Frage der Verantwortung und Haftung für die delegierten Arbeiten.

Finanzielle Auswirkungen: wir sehen negative Auswirkungen, da insbesondere bei der Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten an Laien durch den Arzt mit einer Honorarforderung durch den Arzt zu rechnen ist (Beispiel HeimAufG - Anordnung freiheitsbeschränkender Maßnahmen).

Bei einer Neubetrachtung bzw. Evaluierung bestehender Gesetze aus dem Blickwinkel der Betreuung und Pflege muß das gesamte Betätigungsfeld betrachtet und beurteilt werden!

Uns erscheint der vorliegende Entwurf praktisch nicht umsetzbar und wird daher in der vorliegenden Form abgelehnt!

Mit freundlichen Grüßen

Martin König

ARGE Alten- und. Pflegeheime OÖ