Abgerundetes Rechteck: ÖGKV - Mitglied des Weltbundes 
(International Council of Nurses)

Landesverband OBERÖSTERREICH

ARBEITSGEMEINSCHAFT DER SCHULDIREKTORINNEN der GuKPS - O.Ö.


 

 

 

 

 

 

 


Vorsitzende Friederike Kautz

Witzelsberg 18

4291 Lasberg                                                                                Lasberg im Februar 2008

Telefon: 0664/8345356

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im vorliegenden Entwurf des Gesundheitsministeriums, der eine Novelle von drei Gesetzen und der Gewerbeordnung vorsieht, wird auf eine Dringlichkeit der Umsetzung von Maßnahmen hingewiesen, die für viele davon Betroffene unverständlich ist. Seit langer Zeit wissen wir um die demographische Entwicklung in Österreich, seit langem wissen wir um den steigenden Pflegebedarf, seit langem wissen wir, dass der Pflegeberuf nicht zuletzt wegen ungenügender Rahmenbedingungen für junge Menschen an Attraktivität verliert.

 

Seit langer Zeit wissen wir auch, dass der extramurale Pflege- und Betreuungsbereich unbedingt flächendeckend und sehr vielfältig ausgebaut werden muss; es geht um ein Gesamtkonzept und damit um eine nachhaltige Gestaltung unseres Gemeinwesens.

 

Eine übereilte Aktion darf hier nicht stattfinden – Machbares und Verantwortbares dürfen nicht auseinanderklaffen. Diese Aktion ist in unseren Augen ein Flickwerk und wird auf Dauer die Situation nur verschärfen. Es kann nicht sein, dass in unserem Land eine menschenwürdige und qualitätsvolle Pflege und Betreuung unserer Mitmenschen und deren Angehöriger nicht organisiert wird.

Der Gesetzgeber lässt hier aus Kostengründen etwas potentiell Gefährliches zu, keine Risikoabgrenzung, keine Mindeststandards, keine verbindliche Qualität, keine verbindliche Sicherheit.

Da sich Angehörige des gehobenen Dienstes der Einlassungs- und Übernahmeverant-wortung bewusst sind, empfinden wir es als grob fahrlässig, den Entwurf in der vorgeschlagenen Form umzusetzen.

 

Die Novelle zum GuKG kann aus unserer Sicht nur dann zukunftsweisend und erfolgreich umgesetzt werden, wenn folgende Aspekte berücksichtigt werden:

 

  1. Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist mit der Aufgabe des Case- und Caremanagements zu betrauen

 

  1. Die Aufwertung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist die logische Konsequenz aus der sich ergebenden Veränderung

o   Anleitungs- und Schulungsaufgaben § 3b (2) 4.

o   Kontrolltätigkeit der Laienpflege § 3b (3)

o   Fach-Supervision der Laienpflege

 

  1. Pflege und Medizin entscheiden gemeinsam über die Pflegegeldeinstufung

o   für Pflege stehen als Basis für die Bewertung u.a. die  Lebensaktivitäten nach Nancy Roper zur Verfügung. Die 4 repräsentativsten pflegerischen Bedürfnisse sind:

·         Essen und Trinken

·         Ausscheiden

·         sich sauber halten und kleiden

·         sich bewegen

§  für Medizin:

·         Medikamentöse Versorgung

·         Wund- und Hautbehandlung

·         akute Krankheitsphasen / Vitalzeichen

_        unabhängig dieser Faktoren sind darüber hinaus die emotionalen,            sozialen, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten des pflege- und   betreuungsbedürftigen Menschen in die Bewertung einzubeziehen

 

  1. Das Gesetz muss juristisch  so ausformuliert sein, dass diese Laienpflege ausschließlich für die Betreuung zu Hause (im häuslichen Bereich) Geltung hat

 

Mit freundlichen Grüßen


Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der SchuldirektorInnen der GuKPS OÖ