Vorsitzende Friederike Kautz
Witzelsberg 18
4291 Lasberg Lasberg im Februar 2008
Telefon: 0664/8345356
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vorliegenden Entwurf des Gesundheitsministeriums, der eine Novelle von drei Gesetzen und der Gewerbeordnung vorsieht, wird auf eine Dringlichkeit der Umsetzung von Maßnahmen hingewiesen, die für viele davon Betroffene unverständlich ist. Seit langer Zeit wissen wir um die demographische Entwicklung in Österreich, seit langem wissen wir um den steigenden Pflegebedarf, seit langem wissen wir, dass der Pflegeberuf nicht zuletzt wegen ungenügender Rahmenbedingungen für junge Menschen an Attraktivität verliert.
Seit langer Zeit wissen wir auch, dass der extramurale Pflege- und Betreuungsbereich unbedingt flächendeckend und sehr vielfältig ausgebaut werden muss; es geht um ein Gesamtkonzept und damit um eine nachhaltige Gestaltung unseres Gemeinwesens.
Eine übereilte Aktion darf hier nicht stattfinden – Machbares und Verantwortbares dürfen nicht auseinanderklaffen. Diese Aktion ist in unseren Augen ein Flickwerk und wird auf Dauer die Situation nur verschärfen. Es kann nicht sein, dass in unserem Land eine menschenwürdige und qualitätsvolle Pflege und Betreuung unserer Mitmenschen und deren Angehöriger nicht organisiert wird.
Der Gesetzgeber lässt hier aus Kostengründen etwas potentiell Gefährliches zu, keine Risikoabgrenzung, keine Mindeststandards, keine verbindliche Qualität, keine verbindliche Sicherheit.
Da sich Angehörige des gehobenen Dienstes der Einlassungs- und Übernahmeverant-wortung bewusst sind, empfinden wir es als grob fahrlässig, den Entwurf in der vorgeschlagenen Form umzusetzen.
Die Novelle zum GuKG kann aus unserer Sicht nur dann zukunftsweisend und erfolgreich umgesetzt werden, wenn folgende Aspekte berücksichtigt werden:
o Anleitungs- und Schulungsaufgaben § 3b (2) 4.
o Kontrolltätigkeit der Laienpflege § 3b (3)
o Fach-Supervision der Laienpflege
o für Pflege stehen als Basis für die Bewertung u.a. die Lebensaktivitäten nach Nancy Roper zur Verfügung. Die 4 repräsentativsten pflegerischen Bedürfnisse sind:
· Essen und Trinken
· Ausscheiden
· sich sauber halten und kleiden
· sich bewegen
§ für Medizin:
· Medikamentöse Versorgung
· Wund- und Hautbehandlung
· akute Krankheitsphasen / Vitalzeichen
_ unabhängig dieser Faktoren sind darüber hinaus die emotionalen, sozialen, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten des pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen in die Bewertung einzubeziehen
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der SchuldirektorInnen der GuKPS OÖ