Persönliche Stellungnahme: GuKG Novelle 2008,

Betrifft § 14 und 15

 

Der vorliegende Entwurf sieht beträchtliche Neuerungen in Bezug auf persönliche Assistenz und Personenbetreuung durch Personen, die nicht zur Ausübung eines Gesundheits- und Pflegeberufes berechtigt sind, vor.

Die vorgeschlagene Fassung stellt sich für mich jedoch keineswegs konkret dar, sondern ist unausgegoren und lässt viele Fragen offen.

 

Der Entwurf in der vorliegenden Form ist aufgrund oben genannter Fragen weder vertret- noch umsetzbar.

Da sich Angehörige des gehobenen Dienstes der Einlassungs- und Übernahmeverantwortung bewusst sind, empfinden wir es als grob fahrlässig, den Entwurf in der vorgeschlagenen Form umzusetzen.

Um den geforderten Anforderungen gerecht werden zu können, benötigt der gehobene Dienst eine Veränderung der Tätigkeitsbereiche. Konkret: Viele der Tätigkeiten aus dem mitverantwortlichen Bereich müssen in die Eigenverantwortung der Pflege übergehen. Darüber hinaus benötigen wir erweitertes und vertieftes Wissen und Kompetenzen. Erweitert in Bezug auf Management (z.B.: Case- und Caremanagement…) Gesundheitsförderung und Beratung in Familiensystemen (psychologisches systemisches Grundwissen und erweiterte kommunikative Fähigkeiten….). Vertieftes und spezialisiertes Wissen ist nötig, um entsprechende Diagnose, Analyse und Verordnung vornehmen zu können. Auch die Feststellung des Grades an Pflegebedürftigkeit und die Einschätzung des daraus resultierende Pflegebedarfs muss in Zukunft in die Hände der fachlich dafür kompetenten Personen des Gehobenen Dienstes gelegt werden.

Aus diesen Gründen fordern wir die Anhebung der Grundausbildung im gehobenen Dienst mindestens auf das Niveau einer Fachhochschule.

Die Diskussion um ein qualitätsgesichertes Betreuungsmodell im Rahmen der

24 Stundenbetreuung halten auch wir für sinnvoll und wichtig. Eine voreilige Gesetzgebung aus politischem Anlass ist hier jedoch weder zielführend noch wünschenswert.

Die Sicherstellung der Lebensqualität unserer pflege- und betreuungsbedürftigen Mitmenschen und deren Angehörigen ist als Eckpfeiler unseres wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Systems anzusehen.

Bleibt abschließend die Frage: Was ist unserer angeblich sozial und demokratisch orientierten Gesellschaft der alte, kranke, demente Mensch wert?

 

Ulrike Auböck

Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege