Stellungnahme des/von domino - Verein für emanzipatorische Behindertenpolitik im Begutachtungsverfahren für ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Hausbetreuungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden;

 

GZ BMGFJ-92252/0002-I/B/6/2008

 

 

domino - Verein für emanzipatorische Behindertenpolitik begrüßt ausdrücklich eine entsprechende Anpassung der oben genannten Gesetze und unterstreicht die dringende Notwendigkeit die bereits in ganz Österreich etablierten Modelle der Persönlichen Assistenz für behinderte Menschen und deren Persönliche AssistentInnen sicherzustellen.

 

Derzeit bilden vorallem das GuKG dem Bedarf dieser selbstbestimmten Unterstützungsform nicht ab, da es vorrangig für den stationären Bereich entwickelt worden ist.

 

Daraus ergeben sich für behinderte Menschen und ihre Persönlichen AssistentInnen oftmals erhebliche rechtliche Unsicherheiten.

 

Viele behinderte Menschen benötigen Unterstützung im Alltag. Persönliche Assistenz ist eine Möglichkeit, diese Hilfen selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu organisieren. Diese Dienstleistung ermöglicht Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben teilzunehmen.

 

Persönliche Assistenz als  Dienstleistung setzt Arbeitsverhältnisse voraus, in denen arbeitsrechtliche sowie sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.

 

domino - Verein für emanzipatorische Behindertenpolitik sieht im Entwurf einen wichtigen Schritt, um der selbstbestimmten und gleichberechtigten Lebensführung behinderter Menschen mit Assistenzbedarf Rechnung zu tragen.

 

Folgende Aspekte müssen aus Sicht des Vereines domino - Verein für emanzipatorische Behindertenpolitik jedoch berücksichtigt und Persönlichen Assistenz als eigener Bereich in den Gesetzesänderungen herausgestrichen

werden:

 

Zeitgemäße Rahmenbedingungen für behinderte Menschen zeichnen sich durch den Paradigmenwechsel in der Ausgestaltung aus, um Gleichstellung, Teilhabe und Chancengleichheit sicherzustellen.

 

Dies erfordert eine Sichtweise von Behinderung, die dem sozialen Modell von Behinderung entspricht. Das heisst: Behinderung ist keine Krankheit.

 

Daher bedarf es keiner medizinischen oder fachpflegerischen Anleitung, wenn es sich um Verrichtungen des täglichen Lebens wie etwa Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Toilette, Einnahme von Medikamenten, etc. handelt. Das bedeutet konkret, dass alle Tätigkeiten, für die Nichtbehinderte Menschen keine Anleitung durch den Arzt oder Pflegefachkräfte benötigen, auch behinderte Menschen ihren Persönlichen AssistentInnen selbst übertragen, sie selber anleiten und einschulen.

 

Behinderte Frauen und Männer können eigenverantwortlich darüber entscheiden, wer diese für sie notwendigen Assistenzverrichtungen erbringt und sind selbst in der Lage, für die nötige Einschulung zu sorgen.

 

Nur wenn aus Sicht der behinderten Menschen eine Unterstützung in der Anleitung durch den Arzt oder Pflegefachkräfte aufgrund von notwendiger medizinnaher Tätigkeiten erforderlich ist, ist dies sicherzustellen, d.h.

die dafür nötigen Kosten sind sicherzustellen und der/die Persönliche AssistentIn hat eine fachliche Unterweisung jedoch nur auf die eine behinderte Person zu erhalten. Auskunftsperson für den Arzt oder Pflegefachkräfte ist jedoch im Sinne des Selbstbestimmungsgedanke nur die behinderte Person selbst.

 

 

Für den Verein

domino - Verein für emanzipatorische Behindertenpolitik Beratungsstelle Zentrum für Kompetenzen Wassergasse 2 1030 Wien

Telefon: 01/ 92 914 92- 25

E-Mail: andreas.oechsner@zfk.at

 

Andreas Oechsner

Vorsitzender