Selbstbestimmt Leben Österreich

Interessenvertretung der Selbstbestimmt-Leben-Initiativen Österreichs

 

Per Adresse:

Selbsbestimmt Leben Innsbruck

Anton-Eder-Str. 15

6020 Innsbruck

 

 

Netzwerk Persönliche Assistenz

 

 

 

Präsidium des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                            

Wien, 22. Februar 2008

 

 

 

Per mail

 

Stellungnahme des Netzwerkes Persönliche Assistenz im Begutachtungsverfahren für ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Ärztegesetz 1998,

das Hausbetreuungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden;

 

 

GZ BMGFJ-92252/0002-I/B/6/2008

 

 

Im Netzwerk Persönliche Assistenz des Bundesverbandes

Selbstbestimmt Leben Österreich - SLIÖ sind alle relevanten Anbieter von Persönlicher Assistenz in Österreich organisiert:

 

Selbstbestimmt Leben Innsbruck

Selbstbestimmt Leben Initiative Oberösterreich, Eigentümerin der  

Persönlichen Assistenz GesmbH

WAG - Assistenzgenossenschaft, gemeinn.reg.Gen.mbH

Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum, Kärnten

Steirische Assistenzgenossenschaft

Selbstbestimmt Leben Initiative Wien

PAA-ServiceStelle, ISI, Steiermark

PAA-ServiceStelle Miteinander GmbH, Oberösterreich

 

Die Assistenzorganisationen des Netzwerkes Persönliche Assistenz begrüßen ausdrücklich eine entsprechende Anpassung der oben genannten Gesetze und unterstreichen die dringende Notwendigkeit, die bereits in ganz Österreich etablierten Modelle der Persönlichen Assistenz für behinderte Menschen und deren Persönliche AssistentInnen sicherzustellen.

 

Derzeit bildet vor allem das GuKG den Bedarf dieser selbstbestimmten Unterstützungsform nicht ab, da es vorrangig für den stationären Bereich entwickelt worden ist.

 

Daraus ergeben sich für behinderte Menschen und ihre Persönlichen AssistentInnen oftmals erhebliche rechtliche Unsicherheiten.

 

Viele behinderte Menschen benötigen Unterstützung im

Alltag. Persönliche Assistenz ist eine Möglichkeit, diese Hilfen

selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu organisieren. Diese Dienstleistung ermöglicht Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben teilzunehmen.

 

Persönliche Assistenz als  Dienstleistung setzt

Arbeitsverhältnisse voraus, in denen arbeitsrechtliche sowie

sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.

 

Das Netzwerk Persönliche Assistenz sieht im Entwurf einen wichtigen Schritt, um der selbstbestimmten und gleichberechtigten Lebensführung behinderter Menschen mit Assistenzbedarf Rechnung zu tragen.

 

Folgende Aspekte müssen aus Sicht des Netzwerks Persönliche Assistenz jedoch berücksichtigt und Persönliche Assistenz als eigener Bereich in den Gesetzesänderungen herausgestrichen werden:

 

Zeitgemäße Rahmenbedingungen für behinderte Menschen zeichnen sich durch den Paradigmenwechsel in der Ausgestaltung aus, um Gleichstellung, Teilhabe und Chancengleichheit sicherzustellen.

 

Dies erfordert eine Sichtweise von Behinderung, die dem sozialen Modell von Behinderung entspricht. Das heißt: Behinderung ist keine Krankheit.

 

Daher bedarf es keiner medizinischen oder fachpflegerischen Anleitung, wenn es sich um Verrichtungen des täglichen Lebens wie etwa Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Toilette, Einnahme von Medikamenten, etc. handelt. Das bedeutet konkret, dass alle Tätigkeiten, für die nichtbehinderte Menschen keine Anleitung durch den Arzt oder Pflegefachkräfte benötigen, auch behinderte Menschen ihren Persönlichen AssistentInnen selbst übertragen, sie selber anleiten und einschulen.

 

Behinderte Frauen und Männer können eigenverantwortlich darüber entscheiden, wer diese für sie notwendigen Assistenzverrichtungen erbringt und sind selbst in der Lage, für die nötige Einschulung zu sorgen.

 

Nur wenn aus Sicht der behinderten Menschen eine Unterstützung in der Anleitung durch den Arzt oder Pflegefachkräfte aufgrund von notwendiger medizinnaher Tätigkeiten erforderlich ist, ist dies sicherzustellen, d.h. die dafür nötigen Kosten sind sicherzustellen und der/die Persönliche AssistentIn hat eine fachliche Unterweisung jedoch nur auf die eine behinderte Person zu erhalten. Auskunftsperson für den Arzt oder Pflegefachkräfte ist jedoch im Sinne des Selbstbestimmungsgedankens nur die behinderte Person selbst.

 

 

Für das Netzwerk Persönliche Assistenz

Mag. Dorothea Brozek

d.brozek@wag.or.at

0699 1798 53 55