Landesschulinspektorin
Humanberufliche Schulen - Bildungsanstalten
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Bezug: BMGFJ-92252/2-I/B/6/2008
SOB – Schulen Niederösterreichs o.ä. 22. Februar 2008
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesetzes zur Änderung des GuKG, ÄrzteG 1998, des Hausbetreuungsgesetzes und der Gewerbeordnung 1994
Bereits seit über 15 Jahren werden in ganz Österreich AltenhelferInnen -später genannt AltenfachbetreuerInnen- ausgebildet. Eine bundesweit gültige Berufs-anerkennung hat es früher nie gegeben.
Nach jahrelangem Ringen ist es gelungen, durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG eine Vereinheitlichung der Berufsbilder und –bezeichnungen sowie einheitliche Qualitäts- und Ausbildungsstandards für Sozialbetreuungsberufe zu schaffen.
Die Länder haben bzw. werden in Kürze entsprechende Landesgesetze ver-abschieden.
Seit Herbst 2007 werden nach einem vom BMUKK erlassenen Organisationsstatut in ganz Österreich Fach- bzw. Diplom- SozialbetreuerInnen in Altenarbeit/ Behindertenarbeit bzw. Familienarbeit ausgebildet. Die Absolventen der ehemaligen Fachschulen für Altendienste und Pflegehilfe werden den Fach- SozialbetreuerInnen
gleichgestellt, ein Berufsstand beginnt sich zu etablieren.
Ihr eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich, die möglichst umfassende Begleitung, Betreuung und Unterstützung älterer Personen, wird nun PersonenbetreuerInnen zugestanden, die keinerlei Ausbildung genossen haben. Dazu bekommen diese nun die Befugnis Tätigkeiten durchzuführen, die bisher nur PflegehelferInnen vorbehalten waren.
Aus dieser Sicht ist das Befremden der Berufsvereinigung der Altenfachbetreuer (SOB/A) über die Benachteiligung ihrer Mitglieder verständlich, nämlich dass Personen ohne Mindestqualifizierung in ihrem Berufsbereich Fuß fassen.
Andererseits sehen wir die derzeitigen Probleme bei der Gewährleistung einer lückenlosen 24h-Betreuung.
Die NÖ DirektorInnen der Fachschulen für Sozialbetreuungsberufe und die zugehörige Schulaufsicht (Landesschulinspektorin HR Mag. Adelinde Ronniger) sind der Ansicht, dass die Übertragung einzelner pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten an entgeltlich tätige Laien ausschließlich auf eine 1:1-Betreuung beschränkt werden muss. Eine Ausweitung auf Personen-betreuerInnen, die nach der Gewerbeordnung mehrere Verträge über geringe Stundenanzahl abschließen, darf nicht erfolgen.
Darin würden wir eine Gefährdung der Pflegequalität sehen bzw. eine weitere Diskreditierung der oben angesprochen Berufsgruppe der Fach- Sozial-betreuerInnen (Fach-SoB).
Wenn Laien tatsächlich pflegerische und ärztliche Tätigkeiten übertragen werden sollten, dann wäre es aus unserer Sicht nur rechtmäßig, dass Heimhilfen und Fach-SozialbetreuerInnen dieselben Kompetenzen zugesprochen bekommen. Sie haben im Gegensatz zu persönlichen AssistentInnen und PersonenbetreuerInnen eine Ausbildung in Theorie und Praxis. Hier sollte auch vom Prinzip der 1:1-Betreuung abgewichen werden.
Hochachtungsvoll
HR Mag. Adelinde Ronniger
Landesschulinspektorin