Textfeld: Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
Radetzkystraße 2
1030 Wien

Eisenstadt, am 26.02.2008

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2032

Mag.a Simone Laky

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B117-10018-5-2008    

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Hausbetreuungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden; Stellungnahme  

 

Bezug:     BMGFJ-92252/0002-I/B/6/2008        

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes):

Um ein selbstbestimmtes Leben von dauerhaft funktionsbeeinträchtigten Menschen zu ermöglichen, soll mit der vorliegenden Novelle insbesondere gewährleistet werden, dass die Betreuungsperson auch Assistenz bei der Unterstützung der Aktivitäten des täglichen Lebens durchführen kann. Weiters soll sichergestellt werden, dass vom Betreuungspersonal nur Tätigkeiten durchgeführt werden, die keine gesundheitliche Gefahr für den zu betreuenden Menschen darstellen.

 

Die in Artikel 1 Z 4 des Entwurfes vorgesehenen Tätigkeiten im  Rahmen des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs entsprechen weitgehend jenen Tätigkeiten, die ein/e Pflegehelfer/in im Rahmen der Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen gemäß § 84 GuKG ausübt. Auf Personen­betreuerinnen sollten diese Befugnisse nur dann ausgeweitet werden, wenn ein kontinuierliches, ausreichendes zeitliches und auch räumliches Naheverhältnis vorliegt. Nur dann sind die Betreuungspersonen in die Lage versetzt  Änderungen des Gesundheitszustandes sowie körperliche Änderungen wahrzunehmen und unmittelbar darauf entsprechend reagieren zu können.

 

Zur Zusendung des Begutachtungsentwurfs auf elektronischem Wege erlauben wir uns Folgendes anzumerken:

Die direkte Zusendung von Begutachtungsentwürfen auf elektronischem Wege trägt zu einer wesentlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Bearbeitung im Zuge eines Begutachtungsverfahrens bei. Durch Versendung von Dokumenten in Form von Links – wie im vorliegenden Fall – wird jedoch ein großer Aufwand verursacht, da die Dokumente im Einzelfall anzufordern bzw. herunterzuladen sind. Es darf daher ersucht werden, dass die Versendung von Dokumenten in Form von Attachements (Word, PDF) erfolgen sollte.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 26.02.2008

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller