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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Radetzkystraße 2 1031 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-19610/073-2008 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMGFJ-92700/0007-I/B/8/2007 |
Dr. Markus Grubner |
12377 |
11. März 2008 |
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Betrifft |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird; Begutachtungsverfahren; Stellungnahme
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 11. März 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu § 4 (Register der anzeigepflichtigen Krankheiten):
§ 4 Abs. 1 letzter Satz wäre im Hinblick auf § 2 Abs. 2 DSG 2000 zu überprüfen.
In § 4 Abs. 4 des Entwurfes werden zahlreiche Datenarten, die im Register verarbeitet werden sollen, angeführt. Es erscheint zweifelhaft, ob eine Verarbeitung aller angeführten Datenarten im Hinblick auf das in Art. 1 DSG 2000 normierte Grundrecht auf Datenschutz angeordnet werden kann. Insbesondere bestehen Zweifel daran, dass eine Verarbeitung der Sozialversicherungsnummer möglich ist. Unklar ist auch, wozu Angaben über „getroffene Vorkehrungsmaßnahmen“ erforderlich sind, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass diese Datenarten bislang nicht erhoben worden sind.
Der Entwurf enthält keine Angaben dazu, wie eine Verknüpfung des zentralen Registers zu den Systemen der Länder erfolgen soll. Es wäre sicherzustellen, dass in der Anwendung eine genormte Schnittstelle zu den elektronischen Systemen der Länder implementiert wird, um teure und fehleranfällige Doppeleingaben zu vermeiden.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann