An das

 

Präsidium des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMSK-21220/0002-II/A/1/2008

Wien, 17.03.2008

 

 

 

 

Betreff:  Fremdlegistik - Gesundheit

 

 

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Konsumentenschutz nimmt zum Entwurf einer Novelle zum Epidemiegesetz 1950 wie folgt Stellung:

 

Zu § 4 Abs. 4 Z 1 des Entwurfes wird angemerkt, dass „zur Identifikation“ der erkrankten Person die Sozialversicherungsnummer nicht erforderlich erscheint; das bereichsspezifische Personenkennzeichen sollte ausreichen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

 

Dr. Reinhard Sommer

 

 

Elektronisch gefertigt.