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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2 1030 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-18702/021-2008 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMVIT-58.502/0010-II/L1/2007 |
Dr. Josef Gundacker |
14171 |
11. März 2008 |
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Betrifft |
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Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 11. März 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Z. 70:
Es wird angeregt zu prüfen, ob es nicht sachlich gerechtfertigt wäre, auch die Nichtvorlage des Logbuches eines Luftfahrzeuges zur Verwaltungsübertretung zu erklären.
2. § 141a des geltenden Luftfahrtgesetzes ist unklar. Zur Klarstellung sollte das Wort „Aufsichtspflichtigen“ durch die Wortfolge „zu Beaufsichtigenden“ ersetzt werden.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann