AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

 

 

 

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

An das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Radetzkystraße 2

1030  Wien

 

 

 

 

 

Beilagen

Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr

 

 

LAD1-VD-18702/021-2008

 

 

 

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

 

 

 

 

 

(0 27 42) 9005

 

-

Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

BMVIT-58.502/0010-II/L1/2007

Dr. Josef Gundacker

14171

11. März 2008

 

 

 

Betrifft

Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 11. März 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, wie folgt Stel­lung zu nehmen:

 

1.    Zu Z. 70:

Es wird angeregt zu prüfen, ob es nicht sachlich gerechtfertigt wäre, auch die Nichtvor­lage des Logbuches eines Luftfahrzeuges zur Verwaltungsübertretung zu erklären.

 

2.    § 141a des geltenden Luftfahrtgesetzes ist unklar. Zur Klarstellung sollte das Wort „Aufsichtspflichtigen“ durch die Wortfolge „zu Beaufsichtigenden“ ersetzt werden.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

1.   An das  Präsidium des Nationalrates,

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2.   An das  Präsidium des Bundesrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann