Betreff: Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird
Bezug: do.
Schreiben vom 21.2.2008
Zl. BMVIT-58.502/0010-II/L1/2007
An das
BM für Verkehr, Innovation u. Technologie
Abteilung Luftfahrtrecht und Flugsicherung
Radetzkystraße 2
1030 Wien per e-mail
Zum vorliegenden Entwurf nimmt die Landesgruppe Niederösterreich des Österreichischen Städtebundes wie folgt Stellung:
Die Einführung des § 169 Abs. 5 (Auskunftsverpflichtung) wird ausdrücklich begrüßt, kann darin doch eine Vereinfachung des Verwaltungsstrafverfahrens gesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sibylle Schütz e.h.
Landesgeschäftsführer-Stv.
Ergeht zur Kenntnis an:
Österreichischer Städtebund, Rathaus, 1082 Wien