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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
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Telefax: 4000-99-82310
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DVR: 0000191
MD-VD - 354-1/08 Wien, 18. März 2008
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem
das Luftfahrtgesetz geändert wird;
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMVIT-58.502/0010-II/L1/2007
An das
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Zu dem mit Schreiben vom 21. Februar 2008 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände.
Zu dem in Ziffer 37 des Entwurfes vorgesehenen § 91c Abs. 3 wird jedoch angemerkt, dass nach dieser Bestimmung bei Ausfällen oder Störungen der Kennzeichnung eines Luftfahrthindernisses die Austro Control GmbH zu verständigen ist.
Eine Verständigung der für die Erteilung der Ausnahmebewilligung zur Errichtung eines Luftfahrthindernisses gemäß § 93 Abs. 1 und 2 Luftfahrtgesetz (LFG), BGBl. Nr. 253/1957 idgF, jeweils zuständigen Behörde ist nicht vorgesehen.
Auch wenn im Entwurf eine Information über solche Störungen durch die Austro Control GmbH in luftfahrtüblicher Weise vorgesehen ist, erscheint eine direkte Verständigung der für die Bewilligung zuständigen Behörde zweckmäßig.
Es wird daher folgende Formulierung vorgeschlagen:
§ 91c Abs. 3
Der Eigentümer eines Luftfahrthindernisses hat, unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen, Ausfälle oder Störungen der Kennzeichnung des Luftfahrthindernisses (§ 92 Abs. 2) sowie die erfolgte Behebung der Ausfälle oder Störungen unverzüglich der Austro Control GmbH sowie der für die Bewilligung zur Errichtung des Luftfahrthindernisses zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Austro Control GmbH hat diese Informationen in luftfahrtüblicher Weise zu verlautbaren.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Robert Hejkrlik
MMag. Michael Ramharter Senatsrat
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 64
(zu Zl. MA 64 - 915/2008)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen