Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir nehmen zum Novellierungsentwurf des Luftfahrtgesetzes wie nachstehend Stellung:

 

Die beabsichtigte Ersichtlichmachung von Sicherheitszonen von Amts wegen durch das Grundbuchsgericht wird vehement abgelehnt. Dies umso mehr, als die räumliche Festlegung dieser Sicherheitszonen (im Konkreten des Flugplatzes Bad Vöslau) uns nicht bekannt ist und womöglich das gesamte bebaute Gebiet der Gemeinde Tattendorf derart von wesentlichen  Einschränkungen betroffen wäre.

 

Weiters sprechen wir uns dagegen aus, dass die Kennzeichnung von Bauwerken in der Sicherheitszone auf Kosten der Eigentümer der Luftfahrthindernisse erfolgen soll.

 

Mit dem Ersuchen um zuverlässige Berücksichtigung

 

Bürgermeister Dipl.-Päd. Dietrich Reinfrank e.h.

 

 

OSekr. Peter Stampfl

Gemeinde 2523 Tattendorf

Hauptplatz 2

Tel. 02253/81581-12; Mobil 0699/181581-01

Fax. 02253/81581-81

E-Mail: stampfl@tattendorf.at