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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst Ballhausplatz 2 1014 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-14801/024-2008 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BKA-600.851/0002-V/4/2008 |
Dr. Wolfgang Koizar |
12197 |
15. April 2008 |
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Betrifft |
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Änderung des Mediengesetzes
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 15. April 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Mediengesetz geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
Die Webseiten des Landes unter http://www.noe.gv.at/ werden trotz Erzeugung durch ein CMS als statische HTML Webseiten angeboten und sind somit automatisch abzusaugen. Kosten für das Land Niederösterreich resultieren daraus nicht.
Eine Ausnahme stellen Anwendungen dar, die zwar in einen statischen Rahmen eingebunden sind, aber dynamisch auf Nutzeranfragen reagieren. Als Beispiel wird die Applikation zu Gemeindedaten genannt (http://www.noe.gv.at/Bezirke/Alle-Gemeinden.html; http://www01.noel.gv.at/scripts/cms/gem/gem_ssi.asp?B=A; http://www01.noel.gv.at/scripts/cms/ivw/ivw3/stat_ssi.asp?NR=32101; http://www01.noel.gv.at/scripts/cms/ru/ru2/stat_ssi.asp?NR=32101).
Ähnliches gilt für E-Government-Anwendungen, die in Zukunft sicherlich vermehrt angeboten werden. Hier ist sowohl ein automatisches Absaugen durch die Nationalbibliothek
als auch ein Liefern durch das Land Niederösterreich schwer vorstellbar. Applikationen und E-Government-Anwendungen sollten daher von der Ablieferungspflicht ausgenommen werden.
Weiters wird gefordert, dass nicht nur eine Kostenobergrenze für die Medieninhaber gesetzlich geregelt wird, sondern auch eine solche für potentielle Forderungen der Österreichischen Nationalbibliothek an die grundsätzlich empfangsberechtigten Pflichtexemplarbibliotheken.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann