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Amt der Tiroler Landesregierung
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Bundesministerium für Justiz 1070 Wien |
E-Mail: verfassungsdienst@tirol.gv.at
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Geschäftszahl |
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Zu Zl. BMJ-B10.080/0001-I 3/2008 vom 20. Feb. 2008 |
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Aus der Sicht der vom Land Tirol zu vertretenden Interessen besteht gegen den oben angeführten Gesetzentwurf kein Einwand.
Hinsichtlich der Bestimmung des § 2 Abs. 9 stellt sich die Frage, ob nicht auch die Anwendung des § 90 Abs. 2 Z. 1 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ausgeschlossen werden sollte, da möglicherweise auch Pflegehelfer im Weg der Arbeitskräfteüberlassung eingesetzt werden sollen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Für die
Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor