GZ.: BMI-LR1425/0003-III/1/a/2008

 

 

Wien, am 20. März 2008

 

An das

 

Präsidium des

Nationalrates

 

Parlament

1017   W I E N

 

 

 

 

 

 

 

Rita Ranftl
BMI - III/1 (Abteilung III/1)
Herrengasse 7, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531262046
Pers. E-Mail: Rita.Ranftl@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMJ

Entwurf eines Bundesgesetzes über die Errichtung einer Justizbetreuungsagentur (Justizbetreuungsagenturgesetz - JBA-G);

Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

 

In der Anlage wird zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.

 

 

 

Beilage

 

 

Für den Bundesminister:

 

Mag. Peter Webinger

 

 

elektronisch gefertigt


 

GZ.: BMI-LR1425/0003-III/1/a/2008

 

 

Wien, am 20. März 2008

 

An das

Bundesministerium für Justiz

 

Museumstraße 7

1070   W I E N

 

Zu Zl. BMJ-B10.080/0001-I 3/2008

 

 

Rita Ranftl
BMI - III/1 (Abteilung III/1)
Herrengasse 7, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531262046
Pers. E-Mail: Rita.Ranftl@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMJ

Entwurf eines Bundesgesetzes über die Errichtung einer Justizbetreuungsagentur (Justizbetreuungsagenturgesetz - JBA-G);

Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf folgende Bemerkungen:

 

Allgemein

 

Aus redaktioneller Sicht sollte in § 13 Abs. 2 die Bundesministerin für Justiz angeführt werden, so wie dies auch an anderen Stellen des Gesetzesvorhabens der Fall ist.

 

Zu § 19

 

Der Verweis auf den vierten, fünften und sechsten Abschnitt des III. Teiles des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes geht insofern ins Leere, als es diese Abschnitte seit der Änderung mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2004 nicht mehr gibt.

 

Damit zusammenhängend könnte es allenfalls auch zu Interpretationsschwierigkeiten kommen, wenn man im Verweis „...Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, ...“ einen statischen erblickt, während § 27 eine dynamische Verweisregelung enthält.

 

Für den Bundesminister:

 

Mag. Peter Webinger

 

 

elektronisch gefertigt