Herrn
Leitenden
Staatsanwalt
Dr.
Georg KATHREIN
Neustiftgasse
2
1070
Wien
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Unser Zeichen: Ihr
Zeichen: Datum:
ZA/33/08 BMJ-B10.080/0001-I
3/2008 20.
März 2008
Betr.: Entwurf eines
Bundesgesetzes über die Errichtung einer
Justizbetreuungsagentur
(Justizbetreuungsagenturgesetz)
Sehr
geehrter Herr Leitender Staatsanwalt!
Zum Entwurf eines Bundesgesetzes über
die Errichtung einer Justizbetreuungsagentur wird mitgeteilt, dass dieses
seitens des Zentralausschusses beim Bundesministerium für Justiz
für die Bediensteten des Exekutivdienstes an Justizanstalten unter anderem wegen
folgenden Gründen abgelehnt wird.
- Steht
in der Einleitung, dass primär daran gedacht ist Personal für
die Außenstelle Asten und die neu zu errichtende Justizanstalt
in Wien Baumgasse im Wege dieser Agentur bereitzustellen. Im Gesetzestext
findet sich dieses primäre Aufgabenfeld aber nicht, sondern es
berechtigt vielmehr sämtliche Justizanstalten über diese Agentur
mit Betreuungspersonal zu versorgen. Für die Justizanstalten
würde es eine erhebliche Gefahr der Qualität der Betreuung und
der Sicherheit bedeuten. In der Praxis könnte es bedeuten, dass
für einen Insassen gleich mehrere Betreuungspersonen für die
gleichen Probleme zuständig sind.
- Die
Definition im § 2 Abs. 3 des Gesetzesentwurfes besagt, dass die
Leitung und der Exekutivdienst der Justizanstalten weiterhin von Beamten
und Vertragsbediensteten des Bundes wahrgenommen werden muss. Eine strenge
Auslegung von diesem Paragraphen würde bedeuten, dass alle
Bediensteten, außer jene welche nach der Organisationsstruktur der
Justizanstalten als Exekutive definiert sind, von dieser Agentur bereit
gestellt werden könnten.
- Ein
nicht unwesentliches Argument sind auch die Kosten. Es wird von einem
Tagsatz von € 200,-- pro Tag bei einer eigenen Anstalt berichtet.
Bei dieser Rechnung sind aber keine Kosten für Gebäude,
Erhaltung, Ausstattung usw. berechnet. Die Aufenthaltskosten in der
Anstalt Mauer bei Amstetten stehen mit € 330,04 pro Belagstag dem
günstigst gegenüber. Außerdem sind die Kosten der
Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrates nicht aufgelistet.
- Sind
jetzt die Planstellen für Betreuung im Stellenplan festgeschrieben
und auch mit ständigen Planstelleninhaber/innen besetzt, so
würde in Zukunft je nach Bedarf von dieser Gesellschaft
unkontrolliert zugekauft werden können.
- Justizwachebeamte/innen
die vereinzelt jetzt schon sehr erfolgreich in den Sozialen Diensten
arbeiten, würden von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen werden.
- Die
Mitsprache der Anstaltsleiter bei der Neuaufnahme des Betreuungspersonales
ist ebenfalls nicht mehr vorhanden.
- Dieses
Gesetz ist aus Sicht der Justizwachegewerkschaft der Startschuss zu einer
Privatisierung bzw. Teilprivatisierung in den Justizanstalten und schon
deshalb grundsätzlich abzulehnen. Wenn eine Justizanstalt
Fremdleistungen zukauft, dann kann sie das im Einzelfall auch ohne dieses
Gesetz machen.
F.d.
Zentralausschuss