AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

 

 

 

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

An das

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1070  Wien

 

 

 

 

 

Beilagen

Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr

 

 

LAD1-VD-149221/001-2008

 

 

 

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(0 27 42) 9005

 

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Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

BMJ-B10.080/0001-I 3/2008

Dr. Wolfgang Koizar

12197

01. April 2008

 

 

 

Betrifft

Justizbetreuungsagenturgesetz - JBA-G

 

 

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 1. April 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Gesetz über die Errichtung der Justizbetreu­ungsagentur (Justizbetreuungsagenturgesetz – JBA-G) erlassen wird, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Zum Entwurf ist festzustellen, dass keine Bestimmung dahingehend aufgenommen wurde, dass das von der Justizbetreuungsagentur bereitzustellende Betreuungsangebot in quali­tativer Hinsicht dem derzeit im Rahmen von Abteilungen für Psychiatrie zur Verfügung stehenden therapeutischen Angebot entsprechen muss.

 

In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass für gemäß § 21 Abs. 1 StGB in den psychiatri­schen Krankenhäusern untergebrachte Personen sich die Kosten auf durchschnittlich ca. 400 € je Hafttag belaufen. Dazu wird festgestellt, dass für die niederösterreichischen Lan­deskliniken der Tagessatz lediglich 358 € beträgt.

 

Aus den Erläuterungen ergibt sich weiters, dass geplant ist, eine Sonderanstalt in Asten zu errichten. Somit ist zu rechnen, dass aus dem Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer etwa 15 Maßnahmenpatienten abgezogen werden. Im Hinblick auf den geplanten Neubau der Abteilung forensische Psychiatrie im Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer sollte eine entsprechende Abstimmung mit dem Land Niederösterreich erfolgen.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

1.   An das  Präsidium des Nationalrates,

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2.   An das  Präsidium des Bundesrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann