|
AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
|
|
||||
|
|
|||||
|
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
|
||||
|
An das Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
||||
|
|
Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
|
|||
|
LAD1-VD-149221/001-2008 |
|
||||
|
Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
|||||
|
|
|
||||
|
|
(0 27 42) 9005
|
||||
- |
Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
||
|
BMJ-B10.080/0001-I 3/2008 |
Dr. Wolfgang Koizar |
12197 |
01. April 2008 |
||
|
|
|||||
|
Betrifft |
|||||
Justizbetreuungsagenturgesetz - JBA-G
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 1. April 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Gesetz über die Errichtung der Justizbetreuungsagentur (Justizbetreuungsagenturgesetz – JBA-G) erlassen wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Entwurf ist festzustellen, dass keine Bestimmung dahingehend aufgenommen wurde, dass das von der Justizbetreuungsagentur bereitzustellende Betreuungsangebot in qualitativer Hinsicht dem derzeit im Rahmen von Abteilungen für Psychiatrie zur Verfügung stehenden therapeutischen Angebot entsprechen muss.
In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass für gemäß § 21 Abs. 1 StGB in den psychiatrischen Krankenhäusern untergebrachte Personen sich die Kosten auf durchschnittlich ca. 400 € je Hafttag belaufen. Dazu wird festgestellt, dass für die niederösterreichischen Landeskliniken der Tagessatz lediglich 358 € beträgt.
Aus den Erläuterungen ergibt sich weiters, dass geplant ist, eine Sonderanstalt in Asten zu errichten. Somit ist zu rechnen, dass aus dem Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer etwa 15 Maßnahmenpatienten abgezogen werden. Im Hinblick auf den geplanten Neubau der Abteilung forensische Psychiatrie im Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer sollte eine entsprechende Abstimmung mit dem Land Niederösterreich erfolgen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
------------------------------------------------
2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann