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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Finanzen Himmelpfortgasse 4 - 8 1015 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-147003/008-2008 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMF-321100/0005-I/20/2007 |
Dr. Wolfgang Koizar |
12197 |
01. April 2008 |
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Betrifft |
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Finanzprokuraturgesetz
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 1. April 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Finanzprokuraturgesetz neu erlassen wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
In § 2 Abs. 3 ist festgelegt, dass alle öffentliche Dienststellen einschließlich der Gerichte verpflichtet sind, die Finanzprokuratur in Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihr auf Ersuchen die gewünschten Akten zur Einsicht und Abschriftnahme zu übermitteln oder die Einsichtnahme auf elektronischem Weg zu ermöglichen.
Diese Bestimmung wird in dieser Allgemeinheit abgelehnt. Sie könnte nämlich zu einer massiven Benachteiligung des Landes Niederösterreich bei der Wahrnehmung seiner privatwirtschaftlichen Interessen führen z.B. in Verfahren gegen den Bund. Denn auch in solchen Verfahren könnte dann die Finanzprokuratur als „Anwalt des Bundes“ jederzeit Einsicht in die Aktenvorgänge erzwingen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann