Bundesministerium für Finanzen Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Finanzprokuraturgesetz neu erlassen wird;
Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung teilt zu dem mit dem unten angeführten Schreiben vom 5. März 2008 zur Begutachtung ausgesandten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Finanzprokuraturgesetz neu erlassen wird, Folgendes mit:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf und hält an dieser Stelle die hervorragende Zusammenarbeit mit der Finanzprokuratur fest. Insbesondere darf im Zusammenhang mit der nunmehr vorgesehenen verpflichtenden Beratung des Bundes durch die Finanzprokuratur festgehalten werden, dass diese Beratung vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung immer kompetent, proaktiv und zielgerichtet wahrgenommen wurde, sowohl im Vorfeld von gerichtlichen Verfahren als auch bezogen auf sonstige Causen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche des Bundes. Die Wertschöpfung der Finanzprokuratur leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Wahrnehmung der finanziellen und vermögensrechtlichen Interessen der Republik Österreich.
Aus den vorgenannten Gründen der Kosten-Nutzen-Maximierung wird seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ebenso die vorgesehene Beibehaltung der fakultativen Vertretungsbefugnis für die Österreichischen Universitäten begrüßt.
Wien, 1. April 2008
Für den Bundesminister:
Dr. Iris Hornig
Elektronisch gefertigt