Textfeld: Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Eisenstadt, am 17.04.2008

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2031

Mag. Johann Muskovich

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B822-10000-3-2008

Betr: Entwurf über ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzprokuraturgesetz neu erlassen wird; Stellungnahme

 

Bezug:   BMF-321100/0005-I/20/2007

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf über ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzprokuraturgesetz neu erlassen wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Im § 2 Abs. 3 wird vorgesehen, dass öffentliche Dienststellen einschließlich der Gerichte verpflichtet sind, die Finanzprokuratur in Erfüllung ihrer Anfragen zu unterstützten und ihr auf Ersuchen die gewünschten Akten zur Einsicht und Abschriftnahme zu übermitteln oder die Einsichtnahme auf elektronischen Weg zu ermöglichen.

 

Diese Bestimmung wird an sich abgelehnt, da ohnehin die Amtshilfe im B-VG geregelt ist. Jedenfalls müsste jedoch der Umfang dieser Unterstützungs-, Einsichts- und Abschriftnahmepflicht deutlich reduziert werden.

 

In den Erläuterungen ist dargelegt, dass diese Bestimmung dem § 9 des Gesetzes über die Finanzprokuratur, StGBl. Nr. 172/1945, in der derzeit geltenden Fassung entspricht.

 

Die nun vorgeschlagene Fassung im § 2 Abs. 3 enthält jedoch eine wesentliche Erweiterung, zumal der letzte Halbsatz des § 9 leg. cit. („……insofern nicht besondere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.“) nicht übernommen wurde.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Mag. Muskovich


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 17.04.2008

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Mag. Muskovich